Auf „Bestätigung der Anmeldung” von GEZ / Rundfunkbeitrag reagieren?
Soll man auf das Schreiben „Bestätigung der Anmeldung” von GEZ/Rundfunkbeitrag antworten oder nicht? Davor, im März gab es erst einen informativen Brief. Jetzt „Bestätigung der Anmeldung”. Später kommt bestimmt etwas neues.
Angemeldet war ich nicht. Bekomme schon länger Harz IV. Wenn ich mich jetzt anmelde, will GEZ wahrscheinlich rückwirkend ab 01.01.2013 Geld haben. Ich hatte damals aber keine Befreiung beauftragt, da ich von GEZ seit Jahren in Ruhe gelassen wurde und auch dort gar nicht angemeldet war.
Ich bin allerdings ab April 2014 in eine neue Wohnung umgezogen. Wie würde man am besten reagieren?
Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen
5 Antworten
Einer Anmeldung solltest Du wiedersprechen, wenn Sie für Deine alte Wohnung gilt. Woher soll die GEZ wissen, seit wann Du dort wohnst und zahlungspflichtig bist?
Weil Du wenig Einkommen hast, bist Du berechtigt einen Befreiungsantrag zu stellen.
Rückwirkend zahlst Du am besten nie freiwillig. Den Befreiungsantrag stellst Du rechtzeitig.
Schau Dir die Antragsunterlagen an, ob der tatsächliche Einzugstag nicht mit dem Beginn des Mietverhältnisse übereinstimmen muß.
Diskutiere nicht mit diesen Leuten, mache keine Angaben zu Deinem Einzugstag und vorherigen Wohnsitzen.
Und Du?
Du bist vermutlich ehemaliger GEZ Ermittler und wolltest 20 000,- Euro im Monat Provissin kassieren. Die rückwirkende Forderung hätte eigentlich immer Dein Verdienst und Deiner Kollegen gesteigert.
Wir wollen Deinen luxuriösen Lebenswandel nicht, er ist sozialschädlich.
Wenn du ALG 2 kriegst, dann hättest du einen Antrag für eine Befreiung von den Rundfunkgebühren stellen müssen. Wenn du es nicht gemacht hast, bist du wie jeder andere auch zahlungspflichtig. Du wirst wohl die Gebühren rückwirkend zahlen müssen. Eine Befreiung ist nur für die Zukunft möglich.
Du hast dich nicht angemeldet, so wurdest du von denen angemeldet! Ob du jetzt reagierst oder nicht, du bist angemeldet und zur Zahlung verpflichtet! Ich an deiner Stelle würde reagieren und denen mitteilen, dass du Hartz 4 bekommst und seit April 2014 da wohnst. Fordere ein Formular, für die Beitragsbefreiung und stell unverzüglich einen Antrag.
Den Bescheid schicken von 2013 und jetzt selbst bezahlen ;)
Selbstverständlich muss man auf die Bestätigung der Anmeldung reagieren und zwar folgendermassen: Ich habe auch so einen Wisch bekommen, daraufhin habe ich per Einschreiben gefordert mir die von mir unterschriebene Anmeldung per Kopie zu schicken. Fristsetzung 14 Tage, damit ich dann ev. Anzeige wegen Urkundenfälschung und versuchtem Betrug stellen kann. Denn ich habe nie eine Anmeldung unterschrieben! Das ist jetzt 3 Monate her und ich habe nix mehr von dem "Beitagsservice" gehört. Das ist übrigens eine private Firma, gegründet von den Rundfunkanstalten um die Bürger abzuzocken. Diese Firma hat keinerlei Rechte Geld einzutreiben. Alles nur heisse Luft! Auch der Rat gegen den dann ev. folgenden Beitragsbescheid Widerspruch einzulegen ist völlig falsch, das einzige was hilft ist der völlige Boykott jeglicher Forderung dieser Mafia! Thaijo
Deine Antwort ist zu 99% falsch! :-)