Arztbesuch während Arbeitszeit = Freistellung?

8 Antworten

Dass die Besprechung des Befundes der behandelnde Arzt übernimmt, ist normal. Also da nicht drüber wundern.


Man sollte seine Arzt-Termine möglichst ausserhalb der Arbeitszeit legen. geht das nicht, kann man freigestellt werden.


D.H.: man kriegt dafür frei, muss die Zeit aber natürlich wieder reinholen.


Sprich: das sind zwei Paar Schuhe: Du hast ein Recht darauf, freizukriegen, wenn kein an derer Termin geht. Aber der AG muss dafür nicht die Zeit zahlen.

Die Auskunft der Sekretärin stimmt also.

Familiengerd  12.05.2015, 12:26

Aber der AG muss dafür nicht die Zeit zahlen.

Das ist falsch, wenn es sich um einen notwendigen Arzttermin handelt oder ein Termin außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist..

In diesen Fällen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf (bezahlte) Freistellung nach BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" (sofern die Anwendung dieses Paragraphen arbeitsvertraglich nicht ausgeschlossen wurde).

Ja, du mußt die Zeit nacharbeiten.

Allerdings kannst du auch mal mit deinem Chef sprechen und ihm mitteilen, dass du einen komplexen Riss am Außenmeniskus hast. Jeder normale Arzt würde dich daraufhin krank schreiben und du könntest gar nicht mehr arbeiten gehen.

du hast das recht einen arzt aufzusuchen wenn es notwwendig ist. dieser kann dich dann für die zeit krankschreiben, dann bekommst du geld vom arbeitgeber. schreibt dich der arzt nicht krank musst du die zeit nacharbeiten.

Frangge  12.05.2015, 11:54

Falsch.

martinzuhause  12.05.2015, 12:00
@Frangge

wenn du meinst. liegt keine krankschreibung vor muss die zeit trotzdem nachgearbeitet werden

Familiengerd  12.05.2015, 12:28

schreibt dich der arzt nicht krank musst du die zeit nacharbeiten.

Das ist falsch, wenn es sich um einen notwendigen Arzttermin handelt oder ein Termin außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist..

In diesen Fällen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf (bezahlte) Freistellung nach BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" (sofern die Anwendung dieses Paragraphen arbeitsvertraglich nicht ausgeschlossen wurde).

martinzuhause  12.05.2015, 12:29
@Familiengerd

der arzttermin war aber nicht notwendig. da hatte nur jemand aus der praxis gesagt er möchte zeitnah mal vorbeikommen.

Familiengerd  12.05.2015, 13:31
@martinzuhause

Das mag in diesem Fall konkreten zwar richtig sein - Du hast Deine Antwort allerdings allgemein formuliert und nicht auf diesen Fall bezogen.

Und so allgemein formuliert ist Deine Antwort eben falsch!

martinzuhause  12.05.2015, 13:40
@Familiengerd

allgemein bekommt man da schon einen termin ausserhalb der arbeitszeit oder nimmt dann eben urlaub.

Familiengerd  12.05.2015, 18:27
@martinzuhause

Was hat das jetzt mit meinem Einwand zu tun??

in der arbeitszeit hast du zu arbeiten!  

deine termine musst du so legen, dass sie passen oder aber die arbeitszeit nachholen! und das alles geht natürlich nur nach absprache mit deinem arbeitgeben! du kannst nicht einfach abhauen, weil du nen termin in deine arbeitszeit gelegt hast!! kann ja dein arbeitgeber nichts für!   

ausnahme: es ist akkut notwendig.

ps: theoretisch kann dich dein arbeitgeber sogar abmahnen, wenn du einfach abhaust, ohne das vorher abzusprechen!

Familiengerd  12.05.2015, 12:33

dass sie passen oder aber die arbeitszeit nachholen

Das ist falsch, wenn ein Arzttermin nur innerhalb der Arbeitszeit möglich ist!

In diesem Fall (und selbstverständlich bei einem Notfall) hat der Arbeitnehmer Anspruch auf (bezahlte) Freistellung nach BGB § 616 "Vorübergehende Verhinderung" (sofern die Anwendung dieses Paragraphen arbeitsvertraglich nicht ausgeschlossen wurde).

Wenn es keinen anderen Termin gab, dann hast du das Recht darauf freizubekommen. Was ich ehrlich gesagt nicht verstehe ist, dass der Arzt dich nicht direkt krankgeschrieben hat. SO kannst du ja nicht arbeiten

SiViHa72  12.05.2015, 11:59

Frei ja, aber nicht bezahlt. Dafür hätte es eine AU gebraucht. Die nicht vorliegt. Also stimmt die Aussage der Sekretärin.

Familiengerd  12.05.2015, 12:29
@SiViHa72

Die diesbezügliche Antwort von Knuffihatangst ist richtig!