Arzt: Niederlassung (Praxis) OHNE Facharztausbildung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

folgende Antwort erhielt ich von den "Ärzte für Sachsen" Ich hoffe ich konnte dir damit weiterhelfen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Sachsen und meines Erachtens auch in den restlichen deutschen Bundesländern ist für die Niederlassung als Vertragsarzt eine Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) notwendig. Dafür muss eine Facharztqualifikation nachgewiesen werden! Eine Niederlassung ohne Facharztqualifikation ist nicht über die KV möglich. Als reiner Privatarzt genießen Sie Niederlassungsfreiheit, das heißt, sie unterliegen keinerlei Zulassungsbeschränkungen. Als fachliche Qualifikation ist Ihre Approbation erforderlich.

Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Wenn Sie noch Fragen haben: Melden Sie sich einfach.

Hallo MartiaMac,

ich habe die gleiche Frage wie du, nur leider kann ich nirgens eine Antwort darauf finden. Hast du schon Antworten auf deine Frage erhalten? Kann ich direkt nach dem Studium eine eigene Praxis übernehmen in der ich auch Kassenpatienten abrechnen darf? Danke für deine Hilfe! Viele Grüße, Kristin

user890 
Fragesteller
 18.09.2010, 13:13

Nein, hier sind noch keine Antworten in Sicht. Ich gehe aber davon aus, das es ohnehin in Deutschland nach 20 Jahren Verteilungskrieg unmöglich ist. Aber das Ausland müßte noch attraktive Alternativen bieten können ... ?!

Ich habe noch etwas vergessen: Gibt es ein Land, wo noch die "alte" Regelung gilt, nämlich das man sich nach dem Studium und dem vollen Jahr "PJ" im Krankenhaus als "praktischer Arzt" niederlassen kann?