Arzt verschreibt Antibiotika ohne Patient gesehen zu haben. Ist das rechtlich zulässig?

2 Antworten

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Rechtlich zulässig ist das, wenn der Doc weiß, was er tut. Ob es medizinisch sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Wenn der Arzt z. B. für eine wiederkehrende Krankheit noch einmal das gleiche - ehedem erfolgreiche - Antibiotikum einsetzt, weil er das für sinnvoll hält, kann er das machen. Wenn er ein Antibiotikum zur Verfügung hat, das er bei einer sicheren Diagnose immer einsetzt und es liegt hier eine sichere Diagnose vor, dann ist das in Ordnung. Es kann viele Gründe geben, warum der Arzt auf die Untersuchung verzichtet hat. Wir können das von hier aus ja nicht nachvollziehen. Rein rechtlich ist es möglich. Gruß, q.

veritas55  04.02.2013, 01:08

Bei einem völlig gesunden Vater kann aber keine Diagnose festgestellt werden, schon gar keine sichere, da der ja im Ausland ist falls er krank werden sollte... - dem dann vorbeugend irgendein Antibiotikum zu verschreiben ist doch fahrlässig und bzgl. des Kostenfaktors überflüssig - also auch rechtlich nicht ok...?!

riro68 
Fragesteller
 04.02.2013, 21:43

Danke für diese umfassende und hilfreiche Antwort. Nur zur Abrundung: Es handelte sich nicht um eine wiederkehrende Krankheit sondern um eine einmalige Erkrankung mit typischen Erkältungs/Grippesymptome wie ca 40 Grad Fieber, Husten, Kopfschmerzen, Gliederschmerzen. Kenne gerade viele Personen die das gleiche hatten doch von allen anderen (5 Personen) hörte ich dass die Ärzte sagten es seinen Virusinfektionen und deshalb kein Antibiotikum verschrieben da wohl sinnlos bei Viren.

quopiam  05.02.2013, 10:38
@riro68

Wie schon geschrieben, ich kann das Procedere nicht nachvollziehen. Es kann aber gut sein, daß der Doc auf eine "aufsitzende" bakterielle Infektion abstellte, die bei einer Virusinfektion auch sehr oft mit im Boot ist. Ist der Körper durch Viren geschwächt, kommen auch die bösen Bakterien hoch und verursachen Halsentzündungen, Bronchitis und Lungenentzündung. Für solche Fälle verordnen die meisten Ärzte kurzerhand Breitbandantibiotika, die eine ganze Reihe von Keimen töten, nicht nur eine bestimmte Art. Als Prophylaxe kann ich mir das schon auch denken, ob es medizinisch sinnvoll ist und ob die Kasse das abdeckt, ist eine andere Frage. Aber man kann den Doc ja dahingehend mal befragen. Und bei vielen Kassen zahlt man sowieso erst mal selbst und muß die Rechnungen dann einreichen, wenn man privat versichert ist. Bei Unsicherheiten würde ich halt einfach mal fragen. ;-)

Danke für's Sternchen übrigens, Gruß, q.

die Frage wäre, wie der Arzt das abgerechnet hat. Hat er daraus zwei Beratungsgespräche abgerechnet, wäre es ein weiterer Betrug auch wieder auf Kosten der Allgemeinheit.

http://www.focus.de/politik/deutschland/gesundheit-kassen-verfolgen-53-000-betrugsfaelle-im-gesundheitswesen_aid_900630.html

Sicher gibt es Ärzte, die unter den Pauschalabrechnungen zu leiden haben, aber gibt bestimmt Abrechnungsgewinnler, die jede Lücke zu ihren Gunsten ausnützen. Ob dieser Arzt dazu gehört, könnte nur die Kasse prüfen, wenn sie die Handhabe hätte.

Dass die unkontrollierte Verfütterung von Antibiotika als Allheilmittel der fortschreitenden Resitenzbildung Vorschub leistet, sollte ja inzwischen jederman bekannt sein! Und wenn schon die "Selbstmedikation" auf Vorrat betrieben wird, ist das einfach schädlich. Antibiotika sollten nur passend zum Erreger, am besten nach Abstrich/Test vergeben werden und nicht "bei Erkältung oder Zahnschmerzen auf Verdacht" selbst eingenommen werden!

riro68 
Fragesteller
 04.02.2013, 21:44

Danke für diese sachliche und umfassende Antwort