ARGE zahlt Kaution nicht - Alleinerziehend

10 Antworten

Zuweisung der Ehewohnung durch das Familiengericht Wenn die Ehepartner hier keine Einigung erzielen können, was zu versuchen sie insbesondere, wenn Kinder vorhanden sind, sollten, dann entscheidet das Familiengericht, wer von ihnen die bisherige Wohnung oder das Haus weiter bewohnen darf. Unerheblich hierbei ist, wer Eigentümer der Wohnung oder des Hauses ist oder wer Partner des Mietvertrages ist. So kann das Gericht beispielsweise der Frau und den Kindern die Ehewohnung zur alleinigen Nutzung zuweisen, auch wenn nur der Mann den Mietvertrag unterschrieben hat oder auch, wenn er Alleineigentümer der Wohnung oder des Hauses ist.

Sicher ist das ein Härtefall! Das Kind wäre ja dann Obdachlos und das wäre eine Kindswohlgefährdung. Dieses Stichwort sollte sie mal beim Amt erwähnen, da reagieren die sehr schnell. Denn wenn es um Kindswohlgefährdung geht, müssen sie handeln.

Ich würde deiner Bekannten raten, sich bei der Sozialberatung der Caritas beraten zu lassen. Die sind dort sehr Kompetend und helfen ihr bei der Durchsetzung berechtiger Ansprüche und das sogar kostenlos.

So einfach kann ihr Mann sie nicht aus der Wohnung werfen..schließlich hat sie ein Kind.

Soweit mir bekannt ist, bezahlt das Amt nur dann die Kaution als Darlehen, wenn diese nicht über die Bemessungsgrenze hinaus geht. Da die Miete schon 29€ monatlich darüber ist, macht das Amt Schwierigkeiten. An ihrer Stelle würde ich erstmal einen Anwalt einschalten und den voreiligen Auszug ruhen lassen. Den Unterhaltsanspruch der ihr und dem Kind zusteht klären und gleichzeitig klären, wer nun die Wohnung zugewiesen bekommt - Wenn sie dann immer noch raus muß/möchte, eine Wohnung in Ruhe suchen. Aber bitte vorher mit dem Amt abklären. Keinen Mietvertrag ohne Rücksprache mit dem Amt!

http://www.hartz4hilfthartz4.de/

Dort kann sie sich auch beraten lassen...

Hallo,

die Frau soll sich bitte mit diesem Thema bei den beiden folgenden Stellen melden:

  • VAMV - Verband alleinerz. Mütter und Väter e.V. - sind bundesweit vertreten, setzten sich für die Rechte der Alleinerz. ein. Googeln, gibt es in jeder gr. Stadt, ansonsten Bundesverband in Berlin oder in den Landeshauptstädten. Die Bundesvorsitzende ist RA und macht ziemlich Dampf.

  • www.Tacheles-Sozialhilfe., sitzen in Wuppertal, auf deren Seite das Thema posten und Rat/Antwort abwarten, und jetzt ganz wichtig - BEVOR die Bekannte offiziell zum Amt geht, denn wenn mach sich da "verquatscht", ist es arg schlecht und man kann im Nachhinein nur schwerlich bereits Gesagtes ändern, die drehen einem das Wort im Munde rum. Ist oft so. Und wer Anrecht auf Hilfe hat, der soll diese auch bedingunglos bekommen. Gerade Mütter mit Kindern. ;-))

Viel Glück und

Gruß

Taimanka

Meine Bekannte hat sich ein zinsloses Darlehen von denen geben lassen um die Kaution zu zahlen...

FrauWinter  30.01.2013, 12:41

Das ist in der Regel mit der Kaution immer der Fall!