Arbeitszeit Alleinerziehende in der Gastronomie

6 Antworten

 Gibt es einen Gesetzestext bzw. Einen rechtlichen Anspruch darauf

Nein, den gibt es nicht. Das Arbeitszeitgesetz sieht nur einen rechtlichen Anspruch auf Ablehnung von Nachtarbeit vor, wenn im Haushalt des AN ein Kind unter zwölf Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann (§ 6 Abs. 4b Arbeitszeitgesetz).

Für alle anderen Arbeitszeiten gibt es so eine Regelung nicht. Du bist also auf das Entgegenkommen Deines AG angewiesen. Gibt es evtl. eine Kollegin, die statt Dir um diese Uhrzeit ihre Arbeit anfangen könnte und möchte? Falls es einen Betriebsrat gibt, rede mal mit diesem.

dazu kann den Arbeitgeber niemand zwingen .... Du musst mit dem Arbeitgeber sprechen und versuchen die Arbeitszeiten zu verschieben oder die Kinderbetreuung anders gewährleisten ... wenn das nicht geht, musst du kündigen

Das Hotel wird jetzt kaum die Frühstückszeit verlegen. Du kannst höchstens versuchen in den Zimmerdienst zu kommen. da kannst du zu anderen Zeiten arbeiten.

Jedenfalls hast du keinen Rechtsanspruch auf eine Arbeitszeit, die sich deinen Bedürfnissen anpasst.

Gibt es nicht. Du hast keinen Rechtsanspruch auf Arbeit. Wenn Du arbeitest sind nur die länge der Arbeitszeit, die Pausen und Freizeit zwischen den Schichten geregelt. Als Alleinerziehende hast Du keine Sonderrechte.

Gibt es einen Gesetzestext bzw. Einen rechtlichen Anspruch darauf, dass ich künftig diese Zeit auf eine familienfreundliche arbeitszeit verschieben kann?

das waere nur der Fall wenn Deine Arbeitszeiten vorher andere gewesen waeren. So aber hast Du leider keinen Anspruch darauf..

Sprich lieber nochmal mit Deinem Chef oder z.B. dem Personal/Betriebsrat..

peace^^