Arbeitszeit 42 stunden bei 5 tagewoche rechtens, Urlaubsanspruch?
Hallo,
ich bin neu hier, habe mich auch schon überall versucht zu belesen, aber bin nun noch verwirrter als vorher. Ich habe einen Arbeitsvertrag mit einer 42 Stunden Woche, so wie ich gelesen habe ist es aber nicht rechtens, an einem Tag mehr als 8 Stunden zu arbeiten. Das heißt(so wie es bei mir ist) 2 Stunden Samstags arbeiten. Ich Arbeite im Wechsel mit einem Kollegen ein Samstag ich 3 Stunden, den anderen Samstag Er 3 Stunden, dass heißt ich arbeite 168 Stunden im Monat. Was mich irretiert ist mein Urlaub, laut meinem Arbeitsvertrag habe ich 23 Tage Urlaub/Jahr, dies Wäre aber nur bei einer 5 Tagewoche möglich oder liege ich da falsch!?! Da ich aber jeden zweiten Samstag arbeite, müsste es ja eine 6 Tagewoche sein, oder? Und bei einer 6 Tage Woche wäre es aber ein Urlaubsanspruch von 24 Werktagen!? Ist es überhaupt Rechtens, diese 42 Stundenwoche, obwohl ich nicht jeden Samstag arbeite.
Total verwirrt Danke
3 Antworten
Wenn Du Samstags (wenn auch nur jeden 2. Sa.) arbeiten musst, arbeitest Du in einer 6-Tage-Woche. Dir stehen somit also 24 Werktage als Mindesturlaub zu!
Wenn Du Samstags 3 Stunden arbeiten musst, arbeitest Du den Rest der Woche noch 39 Std., also 7 Std. 48 Min. (39:5) täglich. In der Woche, in denen Du Samstag frei hast arbeitest Du 8 Std. 24 Minuten (42:5) täglich.
Also alles im grünen Bereich! Bis auf den Urlaub! Da würde ich den Chef mal in einer ruhigen Minute drauf ansprechen.
erstmal Danke für die Antworten, aber wie kommst du auf die Minuten? Sorry hat sich erledigt, wer lesen kann ist klar im vorteil.
servus.... so sieht es Grundlegend aus......... Nach dem Bundesurlaubsgesetz beträgt der bezahlte Erholungsurlaub mindestens 24 Werktage pro Kalenderjahr (6-Tage-Woche). Ist mit dem Arbeitnehmer eine 5-Tage-Woche vereinbart, beträgt der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch umgerechnet zwanzig Arbeitstage (bei 4-Tage-Woche: 16, bei 3-Tage-Woche: 12, bei 2-Tage-Woche: 8, bei 1-Tage-Woche: 4 Arbeitstage). Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch ist zwingend und darf vertraglich nicht unterschritten werden. Mehr kann natürlich jederzeit mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden. Vielfach sehen auch Betriebsvereinbarungen oder einschlägige Tarifverträge einen höheren Urlaubsanspruch vor. Wir haben zb 42,5h/w dh. 9h müssen pro Tag geleistet werden abzüglich 1/2h pause entspricht 8,5h X 5 = 42,5 jetzt kommt es darauf an ob deine 42h brutto oder netto Arbeitszeit ist.
mal anders gefragt.....hat der chef gesagt das du samstags 3 stunden arbeiten musst ? bzw jeden zweiten samstag?
Jawohl hat er und ich musste mir letztens sogar einen Samstag Urlaub nehmen, weil ich sonst aus meinem Urlaub raus gleich am nächsten Tag hätte arbeiten müssen.
dann solltest du nochmal mit deinem chef über deinen jahresurlaub im arbeitsvertrag festgelegten urlaub reden. aber pass bis dahin auf und kontrolliere es ob dein chef dir für den samstag nicht 8h urlaub abzieht !!!!! er darf ja dann in der regel nur 3h abziehen was totaler blödsinn ist... also obacht !
Hmm, länger als 10h Arbeit ist nicht erlaubt, also bis 10h täglich kann man schon arbeiten.
Aber irgendwie komisch ist das schon, 23 Tage Urlaub ist schon sehr, sehr wenig, auch für eine 40h/Woche-Arbeitsvertrag.
ist schon erlaubt aber mit einhaltung der pausen über 9h. im tunnelbau sind 12h an der tagesordnung und bei uns auch......
Hy die 42 Stunden sind natürlich netto, also Pausen schon abgezogen. Verstehs immer noch nich richtig, wir haben keine Arbeitstage pro Woche im Arbeitsvertrag festgehalten da steht nur 42 Stunden pro Woche.