Arbeitsvertrag wann geschlossen?
Hallo, ich schreibe gerade eine Kündigung und wollte fragen, wie das jetzt richtig ist, wenn ich schreibe "hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag, den ich mit ihnen am xx. xx. xxxx" geschlossen habe" soll ich da das Datum hinschreiben, an dem Tag wo ich tatsächlich meinen ersten Arbeitstag gehabt habe oder der Tag an dem ich den Vertrag unterschreiben habe?
Ich habe nemlich am 13.10.2015 meinen Vertrag dort unterschrieben habe aber erst am 2.11.2015 wirklich angefangen zu arbeiten, da mein Arbeitgeber damals zum 1.11.2015 (Feiertag) jemand gesucht hat.
7 Antworten
das brauchst nicht angeben; wichtig ist das du die Kündigungsfrist einhälst. Unterschreiben und am besten per Einwurfeinschreiben abschicken. Du brauchst auch keinen Grund angeben
Ich kündige den mit Ihnen seit dem 13.10. 2015 bestehenden Arbeitsvertrag fristgerecht zum 15.12. 2017( ? )
Wobei Du dieses erste Datum eh nicht zu erwähnen brauchst.
Du hast nur einen Arbeitsvertrag, also ist die Angabe eines Datums völlig überflüssig.
Wann der Vertrag geschlossen wurde, ist egal. Es ist Humbug, wenn das immer reingeschrieben wird und rechtlich null notwendig.
Im Endeffekt kannst Du die Angabe weglassen.
Aber so ganz verstehe ich dein Problem nicht. Du schreibst doch "geschlossen" und nicht "angetreten", "begonnen" o. a!