Arbeitsvertrag?

1 Antwort

https://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/infothek/1483

Bei befristeten Verträgen eine Kündigung nach der Probezeit, jedoch vor den 6 Monaten gibt es eine Lücke:

§30 TvöD - gilt für befristete Arbeitsverträge; beim TV-L analog.

Beschäftigungszeit

Kündigungsfrist bis Ablauf der Probezeit 2 Wochen zum Monatsende

mehr als 6 Monate = 4 Wochen zum Monatsende

Aber im öffentlichen Dienst gibt es selten Probleme, wenn du dich hier offen beim Personalrat oder direkt bei der Personalabteilung erkundigst. Wenn du was Neues hast, kannst du dich auch nach einem Aufhebungsvertrag erkundigen.

Zuerst würde ich aber das Gespräch mit dem direkten Fachvorgesetzten suchen, vielleicht kann man deine Vorstellung und die Aufgaben ja noch aufeinander abstimmen.

Familiengerd  04.05.2022, 22:18
jedoch vor den 6 Monaten gibt es eine Lücke:

Nein, es gibt keine "Lücke". Das hast Du wohl fehlinterpretiert.

Diese 6 Monate beziehen sich auf die vereinbarte Dauer des befristeten Arbeitsverhältnisses.

Im Fragefall - Befristung für 2 Jahre vereinbart - beträgt die Kündigungsfrist 6 Wochen zum Ende eines Kalendermonats.

kabbes69  05.05.2022, 14:37
@Familiengerd

Ups, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Du hast Recht