Arbeitsstelle: Muss ich Stundenreduzierung annehmen?

3 Antworten

Hallo und guten Tag,

sofern ein Arbeitsvertrag existiert kann der nicht so einfach einseitig geändert werden. Der Arbeitgeber müsste nun eigentlich eine Änderungskündigung aussprechen. Kündigung des bestehenden Arbeitsvertrages und gleichzeitiges Angebot für einen neuen Vertrag zu geänderten Bedingungen. Gegen diese Änderungskündigung kann man dann arbeitsgerichtlich vorgehen! (Dieses aber bitte mit einem Anwalt abklären) Ansonsten könntest du dem Arbeitgeber vorschlagen dir eine betriebsbedingte Kündigung auszusprechen, so dass keine Sperre des ALG 1 zu befürchten ist. Ein Aufhebungsvertrag ist hingegen nicht dienlich!

Bitte nur als Tipp verstehen und nicht als Rechtsberatung!

Liebe Grüße und Toi toi toi

Zappergeck1980 
Fragesteller
 14.01.2014, 14:04

Kann mein Arbeitgeber rechtlich gesehen eine betriebsbedingte Kündigung aussprechen, wenn er die Stelle direkt nach der Kündigung mit weniger Stunden wieder besetzt? Oder MUSS es in dieser Situation zwangsläufig eine Änderungskündigung geben?

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Ich möchte betonen, dass ich mit der Situation einverstanden bin. Ich gehe lieber für ein paar Monate aus der Vollzeit in die Arbeitslosigkeit als diese reduzierte Stelle anzunehmen. Es geht mir nur darum, dass ich den Bezug von ALG 1 nicht gefährde.

Da Du in einem Kleinbetrieb arbeitest, ist das Kündigungsschutzgesetz hier nicht anwendbar und Dein AG kann Dir selbstverständlich betriebsbedingt kündigen. Um Anspruch auf ALG I zu haben, muss aber die Kündigungsfrist eingehalten werden und auf keinen Fall darf es einen Aufhebungsvertrag geben.

Wie lange arbeitest Du schon dort? Was steht zur Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag? Der AG (und Du auch) sollte gar nicht erwähnen, dass die Stelle mit reduzierter Stundenzahl weiter besteht.

Zappergeck1980 
Fragesteller
 14.01.2014, 14:51

Das wäre alles kein Problem. Ich bin seit 2010 hier und es besteht ein Monat Kündigungsfrist.

Vielen Dank für die Info.

Eine Reduzierung wäre nur über eine Änderungskündigung möglich. Dafür gilt die gleiche Kündigungsfrist. Wenn du dieser Änderungskündigung nicht zustimmst, kann der AG dir nur betriebsbedingt kündigen. (Mit erneuter Frist)