Arbeitsrecht Kündigung nach Streit

6 Antworten

Eine Abmahnung und auch die Kündigung kann der Arbeitgeber erteilen, ohne dass du unterschreiben müsstest.

Du hättest nach der Beleidigung durch deinen Chef selbst kündigen müssen. Jetzt bleibt dir nichts anderes als gegen die fristlose Kündigung zu klagen. (Das verlangt auch die Arbeitsagentur von dir)

Die Klage kannst du schriftlich oder zur Niederschrift vor dem Arbeitsgericht einreichen. Das ist kostenlos und du brauchst auch keinen Anwalt.

ACHTUNG Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung eingelegt werden.

Du hattest einen heftigen Streit mit dem Chef, bist dann einfach vom Arbeitsplatz abgehauen und hast den "gelben Urlaubsschein" eingereicht.

Eine Abmahnung wäre damit in jedem Fall fällig und auch eine fristlose Kündigung könnte damit vor Gericht Bestand haben, denn das Ganze riecht doch sehr nach Arbeitsverweigerung und damit einem groben Verstoss gegen Deine vertraglichen Verpflichtungen.

Zu unterschreiben bräuchtest Du aber weder die Abmahnung, noch die Kündigung, denn die werden beide schon mit dem Zugang wirksam und müssen nur vom Chef unterschrieben werden.

einfach so die Baustelle zu verlassen kommt dem entgegen, das DU fristlos kündigst. mit dem Arm und jetzt plötzlich zum Arzt, das ist bockig und zickig und ich kann deinen Chef verstehen, dass er dir nciht glaubt. wie würdest du denken, wenn du der Chef wärst und jemand würde so ne Nummer abziehen?

johnjjtacker80 
Fragesteller
 06.12.2013, 18:03

Es ist zu belegen das ich Probleme mit meinem Arm habe... Und ich habe schon wochenlang die Zähne zusammen gebissen

Maximilian112  06.12.2013, 18:12
@johnjjtacker80

ganz davon abgesehen würde ich mich auch nicht als bescheuert bezeichnen lassen und eine Auszeit brauchen.

Da ist nicht viel mit Arbeitsverweigerung zu argumentieren.

tapri  06.12.2013, 18:25
@Maximilian112

du siehst nur deine eigene, subjewktive Wahrheit ohne zu reflektieren was bei der anderen Seite ankommt. euer Chjef hat euch bestimmt nicht aus Spaß gekündigt sondern ich geh mal davon aus, dass die Firma vor dem Konkurs steht. seine Nerven liegen also auch blank

Maximilian112  06.12.2013, 19:27
@tapri

und ich kann deinen Chef verstehen

ja das merkt man.............

Ironie out

Familiengerd  06.12.2013, 22:41
@tapri

du siehst nur deine eigene, subjewktive Wahrheit

Aber Du siehst die objektive Wahrheit und kannst sie per Ferndiagnose verkünden - oder was?!?

Solange Du keine schriftliche Kündigung hast bist Du auch nicht gekündigt.Eine fristlose wäre mE strittig, so einfach geht das ja auch nicht. Das wirst Du aber gerichtlich klären müssen.

Wenn der Chef Probleme mit der AUB hat muß er sich an die KK wenden die Dich dann ev zum Med. Dienst bestellt. Die Entgeltfortzahlung steht Dir mE zu.

Urlaub kann ich weniger sagen, da gibt es extra Regelungen bei Soka.

Maximilian112  06.12.2013, 18:23

Nachtrag:

Kritisch ist allerdings die Reihenfolge von Streit, Arbeitsplatz verlassen und Krankmeldung.

Du solltest bei einer fristlosen Kündigung einen Fachmann zu Rate ziehen.

DerCAM  07.12.2013, 01:56

Hier koennte die Kuendigung durchaus schon wirksam zugegangen sein. Es kommt halt darauf an, was mit "Ich konnte diese aber nicht unterschreiben da der Bürodame der Fehler unterlaufen ist das auf allen Schreiben der Falsche Name stand" genau gemeint ist.

Eine falsche Schreibweise des Namens fuehrt ja nicht automatisch zur Unwirksamkeit einer Kuendigung und wenn er die Annahme der Kuendigung verweigert hat, ist sie trotzdem zugegangen.

Beispiel fuer eine wahrscheinlich wirksam zugegangene Kuendigung:

"Oh, ich heisse doch gar nicht Franz Schmitt sondern Frank Schmitz. Die Kuendigung kann ich nicht annehmen."

Beispiel fuer eine wahrscheinlich nicht wirksam zugegangene Kuendigung:

Die mit der Uebergabe Beauftragte zum AN: "Oh, da habe ich ja den Namen falsch geschrieben. Ich nehme die Kuendigung wieder mit und korrigiere das dann noch".

Sollte die Kuendigung also doch wirksam zugegangen sein, wuerde die dreiwoechige Frist fuer die Erhebung einer Kuendigungsschutzklage bereits laufen und der Fragesteller koennte somit leicht in eine moeglicherweise folgenschwere Falle tappen, wenn er sich darauf verlaesst, bislang noch gar nicht gekuendigt worden zu sein.

Maximilian112  07.12.2013, 05:47
@DerCAM

Danke für die Ergänzung.

johnjjtacker80 
Fragesteller
 09.12.2013, 16:25
@DerCAM

Der Chef hatte ALLE Kündigungen in der Hand...Jeder sollte unterschreiben...aber bei jedem stand ein und der selbe Name...Übrigens...Mein Chef war heute hier und hat mir die fristlose überreicht...Kündigungsgrund : "Unüberbrückbare Differenzen" Was er damit meint konnte er mir auf Nachfragen nicht beantworten und sagte nur das dürfe er nicht reinschreiben...Wenn ich meine Krankenmeldung zurückziehe macht er eine "ordentliche" draus...Hallo?!?!

Naja, du kannst dich nicht einfach ohne einen Ton zu sagen von der Arbeit verdrücken und zum Arzt gehen...

Einfach so kündigen kann er Dich glaube ich nicht - aber als nächstes wird er Dich zum medizinischen Dienst schicken. Und den Urlaub muss er Dir selbstverständlich nicht auszahlen.