Arbeitslosengeld bekommen ohne arbeit zu suchen

6 Antworten

Du musst dich erstmal weiterhin bewerben und das nachweisen, sowie die Termine beim AA wahrnehmen. Falls du wider Erwarten tatsächlich einen Job bekommst, musst du diesen annehmen, wenn er zumutbar ist. Du kannst ihn ja zum 31.12. kündigen, wenn du rechtzeitig deinen neuen Vertrag bekommst.

Was meinst du mit 3 Monate vorbereiten?

Arnoldmueller 
Fragesteller
 19.09.2014, 01:49

Die Firma möchte das ich dort ein Praktikum mache und zuhause mich vorbereite für die kommende tätigkeiten. Deswegen werde ich die nächsten monate keine zeit haben um mich iregendwo zu bewerben oder arbeiten zu gehen.

Georg63  19.09.2014, 02:00
@Arnoldmueller

3 Monate Praktikum ist viel zu lange - die wollen dich anscheinend nur ausnutzen. Wer weiß ob du den Job wirklich bekommst.

Falls das doch alles korrekt und seriös sein sollte, kannst du das ja mit dem AA klären, dass die das Praktikum genehmigen.

Überhaupt keine Probleme mit dem Amt gibt es, wenn dir die Firma den Job schriftlich zusagt. Sollte doch machbar sein, wenn die das ernst meinen?

Arnoldmueller 
Fragesteller
 19.09.2014, 02:02
@Georg63

Das habe ich dem AA gesagt, das ich ein Arbeitsvertrag bringen kann. Die Firma nimmt mich zu 1000% es ist ein guter Bekannter von mir. Das AA hat aber gesagt es ist egal ob die mich nehmen oder nicht, ich muss jezt schon arbeit suchen und schnellst möglich wieder arbeiten.

Georg63  19.09.2014, 02:07
@Arnoldmueller

Dann leg dem AA den Vertrag auf den Tisch.

Ein paar Ablehnungen kannst du dir aber nebenher trotzdem holen - man ist ja kooperativ ;-)

Die Bewerbungen sollten korrekt aussehen, der Trick liegt eher in der Auswahl der Stellen. Initiativbewerbungen sind auch sehr "aussichtsreich".

Arnoldmueller 
Fragesteller
 19.09.2014, 02:14
@Georg63

Also ich soll einfach einen unbefristeten Arbeitsvertrag dem AA auf den tisch legen der allerdingst erst in Monaten wircksam ist und sagen das ich schon was gefunden habe.

Georg63  19.09.2014, 02:16
@Arnoldmueller

Ich hab das so gemacht. In den Vertrag hab ich mir als Bedingung den Erwerb bestimmter Spezialkenntnisse schreiben lassen. Dadurch hat mit das AA erstmal noch eine recht teure Schulung bezahlt.

Wenn die sich stur stellen, nicht rumzicken, sondern schön kooperativ bleiben. Natürlich brauchst du sofort einen Job, um die Zeit bis zum Jahresende zu überbrücken - also fleißig Bewerbungslisten schreiben und vorlegen ;-)

Arnoldmueller 
Fragesteller
 19.09.2014, 02:18
@Georg63

was sind das für spezialkenntnisse wenn ich fragen darf?

Georg63  19.09.2014, 02:19
@Arnoldmueller

Da ich mich mit dem Vertrieb kaufmännischer Software beschäftige, wollte ich meine Buchhaltungkenntnisse erweitern.

Arnoldmueller 
Fragesteller
 19.09.2014, 02:21
@Georg63

welche spezialkenntnisse könnte man in einer immobilienbranche in den vertrag schreiben lassen? vielleicht ein paar beispiele

Arnoldmueller 
Fragesteller
 19.09.2014, 02:24
@Arnoldmueller

Vielleicht auch Buchhaltungkenntnisse? Ist ja in diesem Job auch sehr wichtig

Georg63  19.09.2014, 02:55
@Arnoldmueller

Willst du denn einen Lehrgang vom Amt bezahlt haben? Hast du einen Anbieter, der dich nehmen würde? Sonst wär das sinnlos.

Arnoldmueller 
Fragesteller
 19.09.2014, 03:14
@Georg63

ich dachte das amt bietet bestimmte schulungen die ein paar wochen dauern und wo man dann schriftlich eine urkunde bekommt. so in der art.

Georg63  19.09.2014, 13:17
@Arnoldmueller

Das Amt finanziert sowas nur - einen geeigneten Anbieter solltest du dir selber suchen - da tummeln sich viele unbrauchbare Abkassierer. Eine Liste kann dir dein Arbeitsberater aber ausdrucken.

Das Zauberwort hier heißt: Senkung der passiven Leistung! Mein Rat, nimm für die paar Monate eine Job in der Weihnachtsbrache an, zur Not in Teilzeit. Dann hast du von der Agentur für Arbeit Ruhe. Nicht das die die noch eine Sperrzeit reinhauen.

Gibt es iregendwelche ausnahmen oder möglichkeiten das ich mich jetzt für die kommende tätigkeit vorbereite und trotzdem das alg weiterhin bekomme die 3 nächsten monate?

kurz & schmerzlos: Nein, denn das sehen die gesetzlichen Vorgaben & Rahmenbedingungen nicht vor. Der Gesetzgeber will, dass man schnellstmöglich aus dem Bezug raus ist. Die Qualität der Stelle spielt da leider keine Rolle.

Wobei eigentlich doch nichts dagegen spricht, sich für die Zeit bis zum 01.01.15 auf Stellen zur Überbrückung zu bewerben. Je nach Branche & Beruf ist die Chance auf eine Kurzeinstellung sowieso recht gering.

Manchmal lässt der Arbeitsvermittler auch locker, wenn man ihm einen Arbeitsvertrag für die Zukunft bereits präsentieren kann, weil vorher ist die Einstellung halt noch ungewiss & unsicher ist.

Wenn Du aber der Arbeitsagentur mitteilst, dass Du Dich eigentlich bis zum 01.01. auf Deinen neuen Job vorbereiten willst / musst, dann streichen sie Dir (zurecht) das Alg1

Arnoldmueller 
Fragesteller
 19.09.2014, 01:59

Danke für die schnelle und ausführliche Antwort. Das heißt, ich soll jetzt schlechte Bewerbungen schreiben und dem AA nachweisen dass ich mich Beweroben habe.? Kann man sowas 3 Monate lang durchziehen? Wie gesagt, bin zum ersten mal Arbeitslos. Es ist nicht meins, nur zuhause rumsitzen ohne etwas zu machen, dafür ist das Leben mit viel zu kurz :-)

Georg63  19.09.2014, 02:03
@Arnoldmueller

Man kann das noch viel länger durchziehen - es sei denn man hat einen sehr gefragten oder gar keinen Beruf.

Das du dich bewerben sollst,hat ja noch nichts zu sagen,dann musst du auch erst einmal ein Vorstellungsgespräch bekommen !

Hast du denn den Beginn der Tätigkeit am 01.01.2015 auch schon schriftlich ?

Denn dann wird das ganze kein Problem werden,du kannst dich dann weiterhin bewerben und erst einmal auf eine Antwort warten,damit hast du erst mal deine Mitwirkungspflicht erfüllt und bekommst dein ALG - 1 weiter.

Sollte es dann doch zu einem Vorstellungsgespräch kommen,dann kannst du dort deinen Arbeitsbeginn bekannt geben und dann wird die Wahrscheinlichkeit nicht sehr groß sein,das du da eingestellt wirst und wenn doch,dann lass dir einen befristeten Arbeitsvertrag geben,das du auch rechtzeitig deine andere Tätigkeit aufnehmen kannst.

Hast du denn schon einen unterschriebenen Arbeitsvertrag von deiner Firma vorliegen? Wenn ja würd ich den beim Arbeitsamt vorlegen und sagen das du ab Januar wieder in Arbeit bist, aber dich natürlich weiter bewerben würdest wenn sie das wollen. Meist lassen die einen dann in Ruhe, weil die ja einen absehbaren Termin haben!;) lg