Arbeitserlaubnis für die Zeitarbeitsfirma
Hallo an Alle,
ich komme aus der Ukraine, habe das Studium in DE beendet und wie es dazu gehört, bekam nachher eine Arbeitserlaubnis für 18 Monaten.
Ich bin jetzt auf der Suche nach einer Festanstellung und habe viele rechtlichen Fragen:
Wenn ich jetzt einen Job durch alle Bewerbungen und Vorstellungsgespräche bekomme, soll ich dann wieder in die Ausländerbehörde gehen und den Vertrag vorliegen, damit sie dann die letztendliche Entscheidung trifft? In welchen Fällen kann es dann abgesagt werden? Worauf muss ich bei einem Vertrag aufpassen? Wie lange dauert es, dass eine Entscheidung getroffen wird?
Darf ich überhaupt bei Zeitarbeitsfirmen jetzt arbeiten? Wenn es etwa ein kurzfristiges Projekt gibt, soll ich auch zu der Ausländerbehörde gehen?
Wenn ich z.B. einen Festvertrag von einer Personalvermittlungsagentur bekomme und durch diese für einen anderen Unternehmen arbeite, ist es erlaubt? Akzeptiert die Ausländerbehörde solche Verträge überhaupt?
Vielen Dank im Voraus.
2 Antworten
Du hast einen " Arbeitssucherlaubnins :))) nach erfolgreichem Abschluss deines Studiums erhalten !** nach der wurde erstmal die Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monaten zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes, sofern er nach den Bestimmungen der §§ 18, 19, 19a und 21 von Ausländern besetzt werden darf, verlängert **. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt während dieses Zeitraumes zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. ...demnach darfst Du kurzfristig auch andere Arbeitsplätze annehmen
Arbeit ist Arbeit - egal bei wem, das ist der Behörde völlig wurscht...
Nur wird es mit einer vorläufig befristeten Arbeitserlaubnis verdammt schwer werden, eine Festanstellung zu bekommen - denn du stehst ja nicht " fest " zur Verfügung sondern nur befristet für 18 Monate. Ergo wird ein befristeter Vertrag eher die Wahrscheinlichkeit sein