Arbeitsbescheinigung früherer Arbeitgeber?

3 Antworten

Soweit mir bekannt, braucht man für den ALG 1 - Antrag nur eine Arbeitsbescheinigung vom letzten Arbeitgeber.

Für die Feststellung des Anspruchs und die Bemessung ist die Arbeitsbescheinigung der letzten Firma ausreichend. Eventuell kannst Du einen längeren Anspruch erwerben indem Du auch die andere Bescheinigung einreichst. Je nachdem wie alt Du auch bist.

Sie brauchen die letzten 5 Jahre. Es kommt ja auch drauf an, wie viel du verdient hast.