Arbeitsaufnahme und NOCH hartz 4... muss man zurückzahlen?
Mein Mann beginnt zum 2 april endlich eine festanstellung...juhu....dann sind wir aus dem hartz 4 draussen. da er aber erst ende april den ersten lohn bekommt, muss uns doch das amt für den monat april zahlen, oder? Sonst hätten wir ja 30 tage nichts und auch keine miete bezahlt. Den lohn wo es ende april geben wird, wird ja für den monat mai benötigt...oder rechne ich da falsch? ich weiss ja das das amt voraus zahlt und der arbeitsgeber rückwirkend. Aber wie kann es zu einer doppelzahlung kommen, wenn wir den kompletten mai nichts zum leben haben?
Ich hoffe es versteht jemaqnd meine logic. wenn wir das ganze geld zurückzahlen müssten, dann würde unser ganzer aprillohn dfür weggehen und es würde wieder kaum was übrig bleiben. Von was sollen wir im april leben, wenn das amt für april nicht mehr zahlt?
lg
3 Antworten
Die Zahlung für April muss dann zurückgezahlt werden wenn es im April Lohn gibt.Gibt es den Lohn erst im Mai dann nicht.Es ist wie ein zinsloser Kredit das ALG II.Über die Höhe der Rückzahlung kann man im normalfall mit dem Jobcenter reden.Also wie hoch monatliche Raten sein sollen.Man muss aber die Abrechnung reinbringen.
genauso schaut es aus, wobei da wieder die Frage ist was im Arbeitsvertrag steht und es wahrscheinlich nicht rechtens ist, wenn das Geld anders überwiesen wird.
Schau mal hier ist das Zuflußprinzip mit Beispielen erklärt: http://www.ra-polzin.de/anrechnung-arbeitseinkommen-alg2
So isses.Vom Jobcenter werdet ihr wohl noch einen entsprechenden Brief dazu bekommen.
Hier gilt das Zuflußprinzip , es gibt nur einmal Geld für den Monat. Wenn ihr den Arbeitsvertrag beim Jobcenter einreicht, werdet ihr Für April vermutlich nichts mehr bekommen.
Nun natürlich ist es quasi einen Monat leerlauf, dafür kannst du beim Jobcenter ein Darlehen beantragen und dies dann in Raten zurückzahlen. Denen meisten Jobcentern ist dieses Problem durchaus bewusst, nur wichtig wäre für euch halt, das ihr euch ziemlich zügig drum kümmert.
Zu Beginn der Arbeitslosigkeit wurde auch zum 1. im Voraus für den ganzen Monat vom AA bezahlt. Das Geld hättet ihr aufbewahren müssen, denn da hattet ihr noch seinen letzten Lohn und zusätzlich das Geld vom AA. Ihr habt es wohl verprasst, und jetzt..
also wenn es den lohn statt am 30 april, erst am 1 oder 2 mai gibt, dann muss nichts zurückgezahlt werden? obwohl es das selbe geld für den selben monat wäre??