Das Arbeitsamt will eine schriftliche Stellungnahme, muss ich das machen?
Ich habe ein kleines Problem: Nachdem ich nun meinen Job los war und mich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet habe, haben die meine ganzen Papiere, die ich mitbringen sollte, durchgesehen. Dazu gehörten auch sämtliche Kontoauszüge, die in den letzten drei Monaten angefallen waren, davon haben das Amt aber nur alle ab dem 1.9. interessiert.
Nun habe ich am 1.9. eine Einzahlung über 200 € getätigt, gut 85 € sind davon am nächsten tag wieder abgebucht worden, bleiben 115 €. Davon sind dann noch 20 € abgebucht worden, womit noch 95 € über sind.
Nun will das Amt aber wissen, wo die 200 € herkommen und dazu soll ich eine schriftliche Stellungnahme abgeben.
Muss ich das jetzt machen? Eigentlich hat man doch einen Freibetrag, den einem das Amt nicht streitig machen darf? Ich bin nun etwas verwirrt und würde mich über eine Aufklärung freuen.
2 Antworten
eigentlich hat man doch einen freibetrag, den einem das amt nicht streitig machen darf.
höhö .. sooo einfach ist es nicht.
Um zu berechnen, ob du auf dieses Geld einen Freibetrag hast und wie hoch dieser ggf. ist, MUSS die Herkunft des Geldes ZWINGEND geklärt werden.
Ist es Einkommen oder Vermögen, ist es einmaliges oder laufendes Einkommen?
Der ungünstigste Fall für dich wäre einmaliges Einkommen, der günstigste wäre Vermögen (sofern du nicht den individuellen Vermögensfreibetrag überschreitest).
Im Zweifel hattest du das Geld zu Hause gespart ... ;)
Wenn du das Geld schon vor Antragstellung besessen hast (Antrag wirkt im H4 grundsätzlich auf den Monatsersten zurück), dann wäre es bei antragstellung Vermögen, worauf du einen Freibetrag von mindestens 3850€ hast.
gott sei dank, sonst hätt' ich dem einen gehustet. der hat mich jetzt schon behandelt wie jemand, der in seinen augen gar kein hartz iv "verdient" hat!
Die Behauptung, dass du angespartes Geld eingezahlt hast, lässt sich faktisch nicht widerlegen ... daher brauchst du dich auch auf keine Diskussionen einlassen ;)
sehr gut, danke für die gute antwort!
Du solltest das in Deinem eigenen Interesse machen. Immerhin will das Amt wissen, ob es sich hierbei um Einkünfte geht oder wo das Geld sonst herkommt. Wenn Du es beispielsweise vor einiger zeit mal jemandem geliehen hast und es nun zurückbekommen hast, ist das natürlich was ganz anderes, als wenn Du dafür gearbeitet hast. Dann wäre es Einkommen, das auf Dein ALG angerechnet werden würde. Also erklär einfach, wo das Geld herkommt.
können die mir dann was, wenn ich es gespart habe? ich lasse mir nämlich ungern das geld streitig machen, das ich vor meiner arbeitslosigkeit gespart habe!