Arbeitsamt verklagen

3 Antworten

Du bist der Aufforderung des AA nicht nachgekommen. Das AA hat der Zeitareitsfirma Bescheid gesagt, dann haben die dich angerufen. Das du nicht zum Arzt kannst hat nichts mit der Sperre zu tun.

Du kannst auf keinen Fall auf Schmerzensgeld klagen - was für Schmerzen denn? Was Du meinst, ist eine Klage auf die gesperrten Leistungen. Meiner Meinung nach musst Du schon öfters Dich "nicht gemeldet" haben, damit gleich 3 Monate gesperrt wird. Wenn man so krank ist, dass man nicht zum Arzt kann: Es gibt sie noch, die Hausärzte, die auch Hausbesuche machen. Ich hoffe, Du hast der Zeitarbeitsfirma als sie anrief, Deine Arbeitsbereitschaft signalisiert oder eine Kurzbewerbung gemailt.

Sorry, aber weil Du EINER Aufforderung Dich zu bewerben nicht nachgekommen bist, sperren sie Dich gleich für DREI Monate???

Sorry, aber das kann nicht stimmen und Anhören müssen sie Dich vorher auch - da waren auf sicher mehr Verfehlungen von Deiner Seite