Arbeitgeber will Kündigung nicht unterschreiben, reicht Bestätigung per E-Mail?
Hallo zusammen,
ich habe meine jetztige Stelle fristgerecht schriftlich gekündigt. Die Kündigung ging meinem Arbeitgeber schriftlich zu mit der Bitte eine Kopie davon mit Datum und Unterschrift zu signieren und mir zurückzuschicken. Da ich einige Zeit nichts gehört habe, habe ich per E-Mail nachgefragt ob die Kündigung eingegangen ist und ich die Kopie zurückbekomme.
Den Eingang hat er mir ebenfalls per E-Mail bestätigt, weigert sich allerdings die Kündigung zu unterschreiben.
Bin ich im Falle eines Rechtsstreits auf der sicheren Seite, wenn ich den Eingang der Kündigung per E-Mail bestätigt bekommen habe?
Danke & Grüße!
10 Antworten
mit der Bestätigung hat er ja zugegeben, dass er deine Kündigung bekommen hat, so lese ich das zumindestens hier raus, also bist du auf der sicheren Seite.
Die Bestätigung der Kündigung per Mail ist ausreichend. Er will wahrscheinlich keine Zeit verschwenden um die die Kündigung auch noch schriftlich zu bestätigen. Vielleicht wittert er auch noch irgendeinen "Hinterhalt" von Dir. Laß es also so Gut sein mit dem alten Chef.
Eine Kündigung wirkt zu 100%, wenn sie abgegeben wurde. Eine Bestätigung ist nicht erforderlich.
hast du sie per einschreiben mit rückschein geschickt? dann reicht der rückschein als bestätigung, wenn er in der mail den eingang bestätigt hat, reicht es auch aus. du bist dann, vorausgesetzt, die kündigung war fristgerecht, auf er sicheren seite
Kündigung ist immer eine "einseitige Willenserklärung":