Arbeitgeber will das ich Stapler fahre ohne Staplerschein?

5 Antworten

Nein, Du haftest nicht, nur wenn Du vorsätzlich Jemanden verletzten würdest:

§ 105 SGB VII
Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen

(1) 1Personen, die durch eine betriebliche Tätigkeit einen Versicherungsfall von Versicherten desselben Betriebs verursachen, sind diesen sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen nach anderen gesetzlichen Vorschriften zum Ersatz des Personenschadens nur verpflichtet, wenn sie den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 versicherten Weg herbeigeführt haben. 2Satz 1 gilt entsprechend bei der Schädigung von Personen, die für denselben Betrieb tätig und nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 versicherungsfrei sind.  104 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.

(2) 1Absatz 1 gilt entsprechend, wenn nicht versicherte Unternehmer geschädigt worden sind.2Soweit nach Satz 1 eine Haftung ausgeschlossen ist, werden die Unternehmer wie Versicherte, die einen Versicherungsfall erlitten haben, behandelt, es sei denn, eine Ersatzpflicht des Schädigers gegenüber dem Unternehmer ist zivilrechtlich ausgeschlossen. 3Für die Berechnung von Geldleistungen gilt der Mindestjahresarbeitsverdienst als Jahresarbeitsverdienst. 4Geldleistungenwerden jedoch nur bis zur Höhe eines zivilrechtlichen Schadenersatzanspruchs erbracht.

Dein Arbeitgeber verstößt gegen die UVV, wenn er Dich ohne Schein fahren lässt. Ebenso das Arbeitsschutzgesetz.

Du musst den Staplerschein haben und eine G-25 Untersuchung ist auch erforderlich

Wenn du einen Arbeitsunfall hast bist du ja nicht bei der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.

Was wäre wenn ein großer Unfall passiert und du ggf. Querschnittsgelähmt wirst. Kann ja alles passieren. Nur als Beispiel.

Wird ja nicht als Arbeitsunfall anerkannt meines Erachtens. Bin aber nicht vom Fach. Wollt dich nur warnen.

Dann hätte man nur Probleme später.

Wenn dein Chef dir widerspricht und sagt, dass du es machen musst...

Würde ich mir einen neuen Job suchen etc. oder irgend einer Behörde den Fall melden. Auch wenn du in der Probezeit bist. Kann man ja alles erklären bei Vorstellungsgesprächen.

Gesundheit geht vor. Ist nur meine Meinung...

MiLOND  02.06.2019, 16:53

"Auch wenn du in der Probezeit bist". Andernfalls einfach widersprechen und ihm die Situation schildern mit dem fehlenden Versicherungsschutz.

"Wer in einem gewerblichen Betrieb einen Frontstapler oder ein anderes angetriebenes Flurförderzeug führen muss, muss seine Eignung und Ausbildung durch einen Staplerschein nachweisen."

"Grundsätzlich dürfen nur qualifizierte und beauftragte Personen einen Stapler oder ein anderes Flurförderzeug bedienen. Wer ohne Staplerschein und Fahrauftrag ein solches Gerät führt, ist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert und riskiert im Falle eines Unfalls mit Sach- oder Personenschaden, diese Kosten aus eigener Tasche tragen zu müssen. Zudem drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung."

https://www.staplerberater.de/sicher-stapler-fahren/flurfoerdermittelschein/staplerschein-haeufige-fragen

Das solltest Du ablehnen, weil Du dann wirklich für Schäden aufkommen musst.

Er könnte Dir den Schein doch bezahlen.

Nee nee, das lass mal bleiben. Am Ende hast du den Ärger.