Soll ich meinenArbeitgeber wegen mangelndem Arbeitsschutz und daraus resultierender Spätfolgen verklagen?

5 Antworten

Womöglich hat Dein Anruf bei der KK etwas ausgelöst oder ein Kollege hat sich bei anderer Stelle beschwert oder nachgehakt.

Was evtl Spätfolgen anbetrifft, kannst Du ja anhand der Unterschrift, für das Masken getragen, belegen, ab wann das verlangt wird (sofern ein Datum ersichtlich ist) und jeder kann sich ausrechnen, wie lange Du ohne gearbeitet hast. Wie das rechtlich aussieht, bzgl Schadenersatz müßtest Du Dich bei entsprechenden Stellen erkundigen. Evtl RA für Arbeitsrecht oder die BG

DaliKlick87 
Fragesteller
 01.04.2019, 12:39

Danke, sehe ich auch so. Das Datum MUSS ersichtlich sein...meine Meinung. Alles Andere unterschreibe ich nicht.

Die Berufsgenossenschaft sollte da mal extra prüfen.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Arbeitsbedingungen durch einen Arbeitmediziner beurteilen zu lassen und sowieso Arbeitsschutzmaßnahmen zu ermöglichen. Seit ihr in Arbeitsschutz unterwiesen worden, auch dafür ist der Arbeitgeber veratwortlich.

Möglicherweise droht ihm ein Bußgeld, oder schlimeres.

https://www.bgrci.de/praxishandbuch-baustoffindustrie/willkommen/a-grundlagen/a-1-allgemeines/a-17-mineralische-staeube/

Die Krankenkasse ist und war der völlig falsche Ansprechpartner dafür.

Für solche Themen ist ausschliesslich die jeweilige Berufsgenossenschaft und ggf. noch das Gewerbeaufsichtsamt zuständig. Die sind in aller Regel auch sehr hilfsbereit und kooperativ, wenn man sich sachlich und mit klaren Angaben an die wendet

Wende dich an die eure Berufsgenossenschaft, die ist für sowas zuständig. Nicht die Krankenkasse.

Sowas fragt man einen Anwalt.

Normalerweise hättest du das während der Zeit alles ärztlich dokumentieren müssen um überhaupt einen Zusammenhang darstellen zu können. S

Sowas meldet man der Behörde.