Arbeitgeber meldet mich falsch und zieht mir rückwirkend für mehrere monate die abgaben vom lohn ab

5 Antworten

Der Arbeitgeber muss bis auf die letzten 3 Monate den Betrag alleine zahlen. Die Pfändungsfreigrenze müsste man in deinem Fall allerdings noch prüfen, siehe Post von Stelari mit Kommentar.

§ 28g SGB

Beitragsabzug.Der Arbeitgeber und in den Fällen der nach § 7f Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragenen Wertguthaben die Deutsche Rentenversicherung Bund hat gegen den Beschäftigten einen Anspruch auf den vom Beschäftigten zu tragenden Teil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags. Dieser Anspruch kann nur durch Abzug vom Arbeitsentgelt geltend gemacht werden. Ein unterbliebener Abzug darf nur bei den drei nächsten Lohn- oder Gehaltszahlungen nachgeholt werden, danach nur dann, wenn der Abzug ohne Verschulden des Arbeitgebers unterblieben ist. Die Sätze 2 und 3 gelten nicht, wenn der Beschäftigte seinen Pflichten nach § 28o Abs. 1 vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht nachkommt oder er den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein trägt oder solange der Beschäftigte nur Sachbezüge erhält.

  1. Möchte ein Arbeitgeber nicht regelmäßige Abzüge am Lohn machen, dann muss er die erst einmal geltend machen!
  2. Es gibt Ausschlussfristen aus dem Tarifvertrag (2 Monate) - somit wäre es rückwirkend maximal bis Dezember möglich, der Rest ist sein Problem!
  3. Bei Abzug von Forderungen (berechtigt??) muss die Pfändungsfreigrenze nach § 850c ZPO beachtet werden - es ginge also wenn nur in Raten, denn mindestens 1.029,99€ sind dir garantiert vom Staat

Der Arbeitgeber hat sich somit Schadensersatzpflichtig gemacht, ggf Klagen, der Lohn ist voll auszubezahlen! Wenn du sonst niemand kennst, wende dich an einen Fachanwalt nach dem du die Abrechnung reklamiert ast

Schneehaserle  20.02.2013, 09:18

Hallo Stelari,

liegt die Pfändungsfreigrenze bei Alleinstehenden nicht bei 930,-€?

§ 850c ZPO (...) Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen.(1) Arbeitseinkommen ist unpfändbar, wenn es, je nach dem Zeitraum, für den es gezahlt wird, nicht mehr als 930 Euro monatlich, 217,50 Euro wöchentlich oder 43,50 Euro täglich, beträgt. (...)

Und ist es bei Teilzeit-Angestellten dann nicht anteilig? Dazu finde ich auf die Schnelle nichts... nur ein Gedanke.

Aber unabhängig davon, ist es eine Sauerei und absolut unsozial, den Betrag auf einmal abzuziehen! Man hätte sich hier zusammensetzen müssen und eine Ratenzahlung vereinbaren müssen. Bei Ausscheiden wäre es dann eben vom letzten Lohn einbehalten worden.

elachen1972  20.02.2013, 15:58
@Schneehaserle

Nein - die Pfändungsfreigrenze wird alle 2 Jahre angepasst und wurde zuletzt 2011 angepasst...

Die Pfändungsfreibeträge der nachfolgenden Tabelle werden (gem. § 850c Abs. 2a ZPO) jeweils zum 1. Juli eines jeden zweiten Jahres angepasst (berechnet von der Ingeltungsetzung des Gesetzes an). Das nächste Mal ist dies (frühestens) zum 1. Juli 2013 der Fall. 2005 wurden die Pfändungsfreigrenzen erhöht, 2007 und 2009 wurden die Beträge von 2005 jeweils beibehalten erst 2011 wurden die Beträge mit Wirkung zum 01.07.11 wieder erhöht.

Schneehaserle  21.02.2013, 08:57
@elachen1972

Danke elachen1972, jetzt bin ich auch wieder auf dem neuesten Stand :-)

Mir geht es nicht darum ob ich das zahlen möchte oder auch nicht. Es geht mir nur darum, dass ich ALLES richtig gemacht habe und der Fehler nicht bei mir lag. Und ob das so einfach geht, dass einem fast der komplette lohn abgezogen wird. Stelle sich einer vor ich hätte Kinder zu ernähren was dann??? Ich werde das gefühl nicht los dass da was faul ist und habe gehofft dass einer handfeste antworten hat von mir aus auch mot pragraphen und nicht irgendwelche Gegenfragen die mich nicht weiter bringen. Auch wenn die Antwort für mich negativ ist. Außerdem wenn das so ist dann hätte ich dann theoretisch im letzten Jahr Anspruch auf Urlaub gehabt und auch nur wenn es 2 Tage sind das ist egal.

Vllt schreibt mir mal einer der bisle Ahnung von Arbeitsrecht hat.

Wenn dir aufgrund eines Irrtums zu wenig Steuern und wohl auch Sozialabgaben abgezogen und somit auch zu wenig abgefuehrt wurde, musst du die Differenz natuerlich nachzahlen. Wer sonst sollte DEINE Steuern und Sozialabgaben denn wohl bezahlen?

Is natürlich blöd. Frag doch ma nach nem Darlehen welches sie dir monatlich vom gehalt abziehen