Arbeitgeber beim Zoll melden?
Hallo zusammen,
Ich arbeite derzeit als interner Mitarbeiter bei einer zeitarbeitsfirma. Der ruf von solchen Firmen wird dem einen oder anderen sicher bekannt sein. In der letzten Zeit bekomme ich immer mehr Fälle mit, wo bei externen Mitarbeitern die Krankenscheine verschwinden oder die Krankheitstage dreist auf dem artest geändert werden. Meiner Meinung nach ist dies einfach nur noch eine bodenlose Frechheit und abzocke gegenüber den Menschen, die ehrlich ihre Arbeitsleistung anbieten und natürlich auch einmal krank werden können. Ich bin der Meinung, dass meine Chefin mit solch einem Verhalten einfach nicht durchkommen sollte und frage mich nun ob es sinnvoll wäre diese Handhabung mal dem Zoll zu melden? Die Mitarbeiter Kontrollieren meist ihre Lohnabrechnungen nicht oder wissen es in den meisten Fällen nicht besser. Kann man eine Solche Meldung anonym tätigen oder würdet ihr mir davon abraten? Da ich sowieso nur noch einen Monat hier beschäftigt bin mache ich mir um meine Zukunft hier keine Sorgen.
Freue mich über Erfahrungsberichte oder Ratschläge!
9 Antworten
Ich fänd es auch wichtig in dieser Situation was zu unternehmen. Allerdings ist das Risiko da, dass es auf Dich zurück fällt. Daher wird sowas auch sicherlich oft nicht gemacht. Ich weiß nicht, ob eine anonyme Meldung möglich ist, aber falls nicht, würde ich es an Deiner Stelle nicht machen. Vielleicht kannst Du ja auch einen guten Freund oder Freundin den Du vertraust das erledigen lassen.
kannst einfach zum zoll gehen. die werden es dann an die zuständigen behörden melden.
es fallen viele straftaten an:
- Betrug (der arbeitgeber bekommt, ich glaube von der krankenkasse oder ähnliches, für jeden tag den die arbeitnehmer nachweisbar(mit attest) krank waren, eine bestimmte summe als entschädigung. dadurch kommt es bei der zuständigen stelle zu einem vermögensschaden und bei dem arbeitgeber zu einem vermögensvorteil. somit ist der tatbestand für den betrug glaube ich erfüllt.
- für die tage an denen der Arbeitnehmer nicht gearbeitet hat, fallen meiner meinung nach auch keine sozialversicherungsabgaben an. somit ist auch §266a stgb erfüllt, da der arbeitgeber ja durch sein handeln weniger arbeitstage angibt.
- zu guter letzt natürlich die urkundenfälschung.
also wenn du möglichst deine aussage nur einmal machen willst gleich zur zuständigen anzeigenstelle der finanzkontrolle schwarzarbeit des jeweiligen hauptzollamtes.
LG
Warum hast Du Zoll als Thema, wenn Deine Antworten nur "ich glaube"..und "meiner Meinung nach" beinhalten. Die Anzeigenstelle heißt übrigens Strafsachenstelle.Wenn man keine Ahnung hat, sollte man hier nicht den Experten spielen.Und bevor Du andere Antworten kritisierst, such Dir lieber einen Job!
Und
Warum hast Du Zoll als Thema, wenn Deine Antworten nur "ich glaube"..und "meiner Meinung nach" beinhalten. Die Anzeigenstelle heißt übrigens Strafsachenstelle. Wenn man keine Ahnung hat, sollte man hier nicht den Experten spielen. Und bevor Du andere Antworten kritisierst, such Dir lieber einen Job!
Hut ab; eine ganz tolle Idee von Dir als interner Mitarbeiter diese Praktiken einmal an den Pranger zu stellen!
Leider wird den betroffenen externen Mitarbeitern so etwas ja nicht geglaubt.
Atteste zu ändern ist darüber hinaus auch eine Urkundenfälschung und somit bei der Polizei anzuzeigen. Du solltest aber Beweise haben, wenn du jemanden beschuldigst.
Auf der Seite findest Du die Kontaktdaten der Zollverwaltung