Anzeige wegen Verletzung der Unhaltspflicht gegen Entschädigung abbrechen?

6 Antworten

Ich weiß nicht, ob dein Vater die Anzeige deiner Mutter dadurch abwehren kann, dass er mit dir einen Vertrag macht. Schließlich hat deine Mutter das Geld, das er für sich behalten hat, allein aufbringen müssen. Du bist ja gar nicht der / die Geschädigte, sondern deine Mutter. Hast du vor, deiner Mutter von deinem ergatterten Reichtum abzugeben oder ist sie wieder die Gelackmeierte?

Ve1N2002 
Fragesteller
 13.06.2020, 20:19

Sie bekommt den Anteil an den Schulden der vor meinem 18. entstanden ist von den 4000€ bekommt sie nichts

Hallo, unterhaltspflichtverletzung ist ein Offizialdelikt, die Rücknahme einer Anzeige ist nicht möglich, im übrigen kann eine Anzeige nie zurückgenommen werden, wenn sie raus ist ist sie raus;

Das Problem ist meist, dass die Leistungsfähigkeit des Schuldners durch eine Geldstrafe noch mehr eingeschränkt ist;

Möglich wäre, dass das Verfahren nach § 153a eingestellt wird, wenn der Schuldner seinen zahlungsverpflichtungen innerhalb eines engen Zeitraumes nachkommt

Ve1N2002 
Fragesteller
 13.06.2020, 20:47

Dann muss ich die Strafe irgendwie vereiteln wie muss ich es anstellen?

Bergfex49  13.06.2020, 20:49
@Ve1N2002

Hallo, du selbst kannst sie nicht vereiteln, wird das Verfahren nach153a dann endgültig eingestellt, ist dein Vater nicht vorbestraft

newcomer  13.06.2020, 20:51
@Ve1N2002

dann wirst du selbst zum Täter

Ve1N2002 
Fragesteller
 13.06.2020, 21:08
@Bergfex49

Er gibt mir das Geld in Bar ich lüge der Polizei eins vor er hätte mir die letzten Monate heimlich Bargeld gegeben weil er meiner Mutter nicht vertraut

Kessie1  13.06.2020, 21:30
@Ve1N2002

Großes Kino!!! Und da steht da, du hättest Geld bekommen - quasi den Unterhalt bzw. einen Teil. Aber der steht der Mutter zu und nicht dir! Denn sie kann, da sie neben dem Betreuungsunterhalt ja auch den Barunterhalt übernommen hat, weil dein Vater nicht gezahlt hat, sich die Unterhaltsansprüche abtreten lassen von dir.

Das nennt sich dann nachträgliche Tilgungsbestimmung und ist auch ohne deine Zustimmung möglich. Also schuldet er ihr immer noch 6000 Euro und du hast ja angeblich schon Geld von ihm bekommen, welches er dann von den 4000 Euro auch wieder abzieht. Zudem ist er auch keineswegs verpflichtet dir irgendeinen Cent mehr zu geben! Und mit einem richtigen Anwalt wird er eh die 6000 Euro zahlen und geht mit null strafe aus dem Gerichtsgebäude!

Du lügst, du kriegst dafür noch eine rein gesemmelt vom Gericht und deine Mutter hat keine Veranlassung irgendeinen Meineid vor Gericht zu leisten. Und wenn du sie dazu auch noch erpressen möchtest, dann darfst du dir gleich einen Schlafplatz unter der Brücke suchen...

Aber mach mal ruhig ;-) Und wundere dich hinterher nicht, wenn der Schuss nach hinten los geht.

Auf den Fortgang der Strafanzeige hast Du im Grunde keinen Einfluss, kannst sie also nicht aus der Welt schaffen.

Es ist Sache der Staatsanwaltschaft, wie weiter verfahren wird.

Du kannst lediglich eine schriftliche Mitteilung an die zuständige Polizeidienststelle oder die Staatsanwaltschaft schicken. Lass Dir dazu das Aktenzeichen von Deiner Mutter aushändigen. Es wird sich dann zeigen, ob die Angelegenheit dann noch weiter verfolgt wird.

Und was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Anzeige wegen Unterhaltsverletzung ist eine strafrechtliche Sache. Unterhaltsschulden eine zivilrechtliche...

Sie hat ihn also angezeigt... Und dann?

Im übrigen bist du doch jetzt wohl schon 18 und musst dich um deine Ansprüche selbst kümmern. Hat sie einen Titel erwirkt oder nur mal kurz Anzeige erstattet?

Also erwirke einen Unterhaltstitel! Und dann lasse daraus pfänden.

Und selbst wenn er dir 100000 Euro gibt, dann ist die Anzeige noch immer nicht vom Tisch?!

Und bei einer Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung ist es auch nicht ganz so einfach nachzuweisen, dass der Unterhaltsberechtigte wirklich eine Gefährdung des Lebensbedarfs erlitten hat. Gerade dann, wenn er z.B. einen Teil gezahlt hat, aber eben nicht in der Höhe...

Du solltest dich, wenn du denn 18 bist, vielleicht mal an einen Anwalt wenden und die Sache dort genau besprechen.

Ve1N2002 
Fragesteller
 13.06.2020, 20:31

Bekomme 4000€ extra wenn ich die strafrechtliche Sache für ihn aus der Welt schaffe egal wie ich das anstelle

Kessie1  13.06.2020, 20:46
@Ve1N2002

Das habe ich durchaus verstanden ;-). Aber die Sache läuft doch bereits?! Und wenn die Staatsanwaltschaft ermittelt, dann stellen die das nicht mal kurz wieder ein, nur weil dein Vater dir lustige Versprechen macht. Und wenn er locker die 6000 Euro zahlen kann, dann würde es reichen wenn er dies tut. Also irgendwas stimmt da an der Story nicht!

Denn wenn er die ausstehende Summe zahlt, dann dürfte auch das Verfahren gegen ihn eingestellt werden - so oder so... Warum sollte er dir also mehr Geld zahlen wollen, wenn du das Ganze ohnehin nicht beeinflussen kannst?!

Jede Staatsanwaltschaft weiß, dass da das StGB als Druckmittel gebraucht wird. Sobald der Unterhalt geleistet wurde, wird das Verfahren wahrscheinlich eingestellt. Tu deinem Vater also den Gefallen und bestätige den Erhalt von 6000 Euro.