Anzeige ohne Beweise kann der Junge in dem Fall verurteilt werden?
ein Mädchen behauptet, der Junge hätte sie in der Stadt verfolgt, an die Brust gefasst und geschlagen. Sie hat ein Foto vom blauen Auge bei der Polizei eingereicht. Sie hat allerdings keinen einzigen Zeugen, was doch sehr merkwürdig ist wenn es mehrere Vorfälle in der Stadt gewesen seien sollen. Dazu hat sie Fotos vom Chatverlauf gemacht, wo sie ihren Vater schreibt, dass er kommen soll, da der Junge ihr erneut auflauert. Als der Vater dort eintrifft, findet er den Beschuldigten aber nicht, sagt dies bei der Polizei genauso aus. Insgesamt basiert alles nur auf die Zeugenaussage dieses Mädchens, der Rest ist nur Hören-Sagen - alle anderen ,, Zeugen '' sagen nur aus, was die Frau behauptet und was der Junge dazu sagt.
das Mädchen sieht den Jungen in der Schule, stellt ihn zur Rede, dieser beteuert jedoch seine Unschuld : ,, sie steht auf einmal vor mir und beschuldigt mich, obwohl ich nichts getan habe ich kenne die Frau gar nicht '' . Dieser sagt, nie in der Stadt gewesen zu sein. Er macht Fotos vom Klassenbuch, wo er nicht als fehlend aufgelistet zum Tatzeitpunkt, und sieht dies als Beweis für seine Unschuld.
Wie entscheidet ein Richter, und inwiefern gilt so ein Klassenbuch als Beweis ? In meinen Augen gar nicht, die Lehrerin kann vergessen haben jemanden einzutragen der gefehlt hat, die kann gemacht worden sein bevor die Lehrerin die fehlenden Schüler einträgt, wenn z.B. Vertretung ist und die Klassenlehrerin erst Tage später wieder in der Schule ist, es kann verfälscht worden sein, nachgeschrieben worden sein und und und.
14 Antworten
Das ist klassisch Aussage gegen Aussage.
Da kommt es darauf an, wie der Richter entscheidet. Er kann dabei durchaus einer Seite mehr glauben und ein Urteil fällen. Das ist schließlich genau seine Aufgabe.
Die unterlegene Seite, kann dann ja die nächste Instanz anrufen, um das Urteil zu kassieren.
Anzeige ohne Beweise kann der Junge in dem Fall verurteilt werden?
.
Zunächst einmal muss ein Verfahren eröffnet werden.
Wenn, dann einen Anwalt nehmen, der wird Akteneinsicht fordern und danach Euch sagen können wo das Risiko liegt und was u.U. zu erwarten sein wird.
Wie zu lesen, kommt es wohl auf die jeweilige Glaubwürdigkeit an wenn keine anderen Beweise vorliegen.
Die Frage wird sein, warum sollte das Mädchen falsche Angaben machen und sind diese glaubwürdig.
der Junge hat eine Vorladung von der Polizei bekommen
Dabei geht es um eine Befragung zum Sachverhalt. Zu dieser Befragen kann, muss man aber keine Angaben machen.
Nach der Befragung (aller möglicherweise Beteiligten) entscheidet die Staatsanwaltschaft ob Anklage erhoben wird oder nicht.
wo sie ihren Vater schreibt, dass er kommen soll, da der Junge ihr erneut auflauert
Was ist denn zwischen dem jungen und dem Mädchen bereits vorgefallen?
der Junge sagt aus, das Mädchen noch nie gesehen hat außer in der Schule wo sie das auf einmal behauptet
Sofern der Junge sich nichts hat zu Schulden kommen lassen klingen diese Behauptungen alle recht wage.
Natürlich entscheidet der Einzelfall und man kann nur Vermutungen aufstellen. Sofern es keinen Beweis gibt, dass er zum Tatzeitpunkt der Schule fern geblieben ist, es an einem öffentlichen Ort keinerlei Zeugen zu benennen gibt und auch der Vater des Mädchens als einbezogene Person keinen Beweis erbringen kann den Jungen gemals gesehen zu haben, schätze ich mal es wird eher unwahrscheinlich sein, dass es zu einer Anklage kommt.
Aber das entscheiden die Polizei und Staatsanwaltschaft, daher kann man es trotzdem nicht ausschließen.
Es steht Aussage gegen Aussage und im Zweifel für den Angeklagten.
Da müsste man schon ermittelnder Staatsanwalt oder ein mit dem fall vertrauter kriminalbeamter sein um alle Fakten zu kennen und diese einzuordnen....
der Junge hat eine Vorladung von der Polizei bekommen