Anzeige gegen unbekannt - Täter über IP-Adresse ermitteln?

4 Antworten

Die abgebildete Person kann einen Strafantrag stellen mit diesen Folgen:

KunstUrhG § 33
"(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."

Der Fotograf kann einen Strafantrag stellen mit diesen Folgen:

UrhG § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke
"(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar."

Lies dazu bitte https://de.wikipedia.org/wiki/Strafzumessung_(Deutschland). Möglich und üblich sind in leichten Fällen und bei Erst-Tätern geringe Strafen, meist ausgesetzt zur Bewährung.

Und das Verfahren kann auch eingestellt werden, und es kann auf den Privat-Klageweg verwiesen werden.

Erfolgversprechend ist also weniger der strafrechtliche Weg, sondern eher der zivilrechtliche Weg, also Abmahnung bzw. Klage auf Unterlassung und Schadensersatz.

Gruß aus Berlin, Gerd

Es geht mir grad mehr um Das Gästebuch.Wenn du der Webmaster bist dann hast du doch bestimmt Config Dateien die Du ändern Kannst.Wegen der IP Schau auf dem Webserver doch mal in den Logs nach

Erstmal muss man diese IP-Adresse der Handlung einer bestimmten Person zuordnen können.

Dann muss man sich fragen, woher diese Person dein Foto hat? Hattest du es ihr zugeschickt? Hat sie es von deinem Rechner 'geklaut'? Welcher Schaden ist dir entstanden, wenn Andere ein 'sehr privates' (was immer das heissen mag?) Foto von dir sehen können?

Solange das nicht geklärt ist, kann man das Strafmass nichtmal abschätzen.

Wenn es dein Gästebuch ist, solltest das Foto löschen können. 

Wenn nicht, wie willst du an die IP kommen. Wenn es nen ausländischer Anbieter ist, ... passiert da nix.

Die Person wird selbst wenn, dazu aufgefordert das Bild zu löschen, wenn es gegen irgendwelche Richtlinien verstößt. Sonst wird da nicht viel bei Rum kommen.

Wir sind nicht in den USA wo du auf drölf Mio Schadensersatz klagen kannst.