anwalt wechseln strafrecht akteneinsicht schon angefordert. was kostet das

2 Antworten

Hallo!

Der Anwalt wird hier seine ihm entstandenen Kosten abrechnen. Es kommt immer auf den Fall an (ob er schwer ist oder nicht), aber grundsätzlich geht ein Anwalt mal von den Mittelgebühren aus. Die Einarbeitung würde also:

  • VV 4100 zu 165,- EUR
  • VV 4106 zu 140,- EUR
  • VV 7002 zu 20,- EUR
  • Aktenversendungspauschale zu 12,- EUR
  • VV 7008 (19%) zu 64,03 EUR

insgesamt also: 401,03 EUR kosten.

Wenn die Akte schon angekommen und ggfs. kopiert wurde, kommen die Kopiekosten auch noch hinzu. Diese zu schätzen kommt auf den Umfang der Akte an. Das kann ich von hier aus logischerweise nicht sagen.

Falls noch keine Anklage erhoben wurde, kommt auch noch die Vorverfahrensgebühr nach VV 4104 plus MWSt. hinzu, dann wird die ganze Sache nochmal (140,- + 19% =) 166,60 EUR teurer.

Einen Anwaltswechsel würde ich mir also gut überlegen. Wieso bist du überhaupt zu einem RA hingegangen, wenn du dir nicht sicher warst, dass es "der richtige anwalt für [dich] ist" ??

Wie immer: Keine Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit ;-)

jurafragen  18.09.2013, 15:40

401,03 EUR

Da hab ich aber gut geraten ;)

Grinzz  19.09.2013, 14:48
@jurafragen

Dein Kommentar war geraten? Ich dachte du hättest überschlagen... Wow! Für eine geratene Antwort erstaunlich gut ;-D

Ja, das wird eng bis zum Wochenende. Die Unterlagen kannst du wieder anfordern. Sage ihm ganz einfach, daß du dir einen anderen Anwalt suchen wirst oder einen hast. Das Gespräch wird evtl. 100 - 150 € kosten. Ob der neue Anwalt aber so schnell Zeit für deinen Fall hat, ist fraglich. Überlege es dir gut.

22gabi22 
Fragesteller
 17.09.2013, 21:29

Danke für die Info

jurafragen  17.09.2013, 21:44

Das Gespräch wird evtl. 100 - 150 € kosten.

Der Anwalt wird aber kein Erstberatungsgespräch abrechnen, sondern die Vertretung in der Strafsache. Ich würde mal eher von mindestens 400 Euro ausgehen.