Antrag auf Zwangsversteigerung gestellt, wie hoch werden die Gerichtskosten sein bei 1,2 Mio Euro?

7 Antworten

Bei einem Verkehrswert von 1.2 Mio sind schon Gerichtskosten von etwa 10.000 Euro zu erwarten. Diese werden allerdings nach erfolgter Versteigerung aus dem Erlös entnommen bzw. demjenigen, der den Vorschuss gezahlt hat, zurückerstattet.

Ronox  29.06.2015, 18:00

Kostenschuldner ist der Antragsteller.

Zunächst einmal fallen für die Erbengemeinschaft keine Kosten an, sofern die übrigen Erben dem Verfahren nicht beitreten. Das Verfahren kommt erst dann zur Durchführung, sobald der Antragsteller den Kostenvorschuß für die Gutachter- und die Gerichtskosten  gegenüber dem Gericht beglichen hat. Diese kosten gibt ihm das Gericht schriftlich auf. Hat die Versteigerung erfolgreich stattgefunden, nachdem der Antragsteller die Kosten vorgelegt hat, erhält er diese Kosten aus dem Versteigerungserlös anteilig wieder erstattet; der restliche Anteil geht zu Lasten der übrigen Erben. Insoweit besteht für die restliche Erbengemeinschaft z.Z. keine Anlaß zur Kostensorge. 

schelm1  29.06.2015, 18:03

Kosten bei einem Wert von € 1.200.000 ca. € 6.056! - Also im Hinblick auf den möglichen Erlös durchaus überschaubar!

schelm1  29.06.2015, 18:03

Kosten bei einem Wert von € 1.200.000 ca. € 6.056! - Also im Hinblick auf den möglichen Erlös durchaus überschaubar!

ganz schlecht, wenn eine Immobilie zwangsversteigert wird erzielt diese nie den vollen Marktpreis als wenn man diese normal verkauft worden währe. Wird zu 90 % unter wert verkauft. 

Rechne mal mit 50 % verlust . 

lesterb42  05.07.2015, 09:49

Woher haben Sie diese Erkenntnis ?

bienchen098 
Fragesteller
 29.06.2015, 17:44

Du gibts mir einen Anwaltsrechner,die Cousins haben KEINEN Rechtsanwalt. Es ist eine Erbauseinandersetzung, eine Teilungsversteigerung vor dem Amtsgericht. Antragskosten sind 107 Euro. Dann kommt Gutachter und so weiter. 

Messkreisfehler  29.06.2015, 17:45
@bienchen098

Dann schau mal genau nach was ich dir da als Link gegeben habe...

überlege ob du statt es soweit kommen läst, lieber die restlichen erben ausbezahlst?

die zinsen sind günstig und der verlust oft kleiner als versteigern.

lesterb42  04.07.2015, 10:15

Gute Idee. Die Situation ist hier aber wohl schon weiter. Die Gemeinschaft ist zerstritten und die Zwangsversteigerung beantragt.