Antrag auf übernahme Mietkaution ,Renovierungskosten und erstausstattung?

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Das geht formlos, das heißt, du schreibst einfach einen Brief mit dem Inhalt, dass du die Übernahme der Kaution beantragst (eventuell geht das aber nur über ein zinsloses Darlehen), sowie Renovierungskosten und Erstausstattung. Bei der Ausstattung ist es sinnvoll zu schreiben, was du benötigst. 

Häufig gibt es für Renovierungs- und Ausstattungskosten eine Pauschale. 

Hallo, die Frage wurde dir schon ausreichend beantwortet hier sind die Übernahmekosten der Renovierungen aufgelistet:

http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-erstattung-von-renovierungskosten-alg-ii-8726.html

Kann aber sein, dass das nicht mehr aktuell ist. Grundsätzlich kann der Sachbearbeiter dir einen Besuch abstatten, um zu schauen, inwiefern renoviert werden muss und wie viel dir zustehen würde.

Mietkaution wird nie übernommen, sondern immer als Darlehen gewährt. Das musst du mit 10 % des Regelbedarfs tilgen.

Für eine Erstausstattung wird meist ca. 1200 Euro gezahlt. Da ist auch genau enthalten, wie viel was kosten darf (z.B. Matratze 50 Euro, 2 Betten 110 Euro, Kühlschrank 200 Euro). Dass man das dann nur gebraucht kriegt, ist klar. Das erwarten die auch. 

Du musstest doch sicherlich so einen gelben Zettel zur Wohnung ausfüllen, dort steht auch die Kaution drin. Diese brauchst du nicht beantragen (extra), wenn die Wohnung genehmigt ist, werden auch automatisch die Umzugskosten bezahlt und ein Darlehen gewährt (außer, du hast Vermögen). 

Die Erstausstattung beantragst du so, dass du aufschreibst, was du benötigst und wie viel das kostet (der Preis, wo du es am günstigsten bekommst, z.B. Sozialkaufhaus) Link ist im Kommentar, wie so was ausschaut.

Informiere dich mal hier: www.tacheles-sozialhilfe.de

Dort gibt es ein Forum, wo du Fragen stellen kannst. Die werden dann von Leuten beantwortet, die Ahnung von der Materie haben. Hier liest man sehr häufig Antworten, die einem die Haare zu Berge stehen lassen.