Antrag auf Einstiegs-/Überbrückungsgeld bei Jobaufnahme?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Solange dein erstes Einkommen ( Zuflussprinzip ) nicht auf deinem Konto eingegangen ist bist du bedürftig,auch wenn du da schon einen ganzen Monat arbeitest !

Dir steht also erst mal für den März noch deine volle Leistung zu und auch für den April musst du normalerweise noch mal deine Leistungen bekommen,nur stellen die Jobcenter meist vorher schon die Leistungen ein,am besten wäre es wenn du vorsorglich ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung beantragst.

Dann kannst du dir zumindest sicher sein das du erst mal Gelder bekommst,die Leistung für März musst du dann auch nicht zurück zahlen,nur im April kommt dann eine Rückforderung auf dich zu,je nach dem wie hoch dein derzeitiger bzw.dann tatsächlicher Bedarf ist und was du an Brutto und Nettoeinkommen im April auf dein Konto bekommst.

Denn danach werden dann deine Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll berechnet.

Wenn du min. 1200 € Brutto verdienst und angenommen Single ohne Kind bist,dann kannst du von deinem Nettoeinkommen min. 300 € an Freibetrag abziehen,dass ergibt dann dein anrechenbares Einkommen und das würde dann auf die April Leistung angerechnet.

Ist es höher als dein Bedarf müsstest du alles zurück zahlen,wenn nicht dann nur den anrechenbaren Teil,in beiden Fällen kannst du dann schriftlich eine Ratenzahlung beantragen.

MiladyNightfall 
Fragesteller
 03.02.2017, 19:50

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! :)

Könnte ich dann für den April auch anstatt eines zinslosen Darlehnens auch einen Antrag für Überbrückungsgeld stellen?

isomatte  04.02.2017, 08:33
@MiladyNightfall

Das zinslose Darlehen wäre ja zur Überbrückung gedacht,so kannst du das auch beantragen,also nur für den April,denn für März steht dir ja noch mal dein volles ALG - 2 zu,weil du deinen ersten Lohn für den März erst im April aufs Konto bekommst !

Denn das müsstest du dann ja ggf. voll zurück zahlen,weil du ja dann im April ( Zuflussprinzip ) deinen ersten Lohn aus März auf dein Konto bekommst,weil Einkommen in dem Monat angerechnet wird in dem es zufließt,deshalb auch Zuflussprinzip.

isomatte  06.02.2017, 13:08
@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

MiladyNightfall 
Fragesteller
 06.02.2017, 13:13
@isomatte

Okay danke. Ich habe vorhin auch mal mit der Servicehotline telefoniert. Dort sagte man mir, ich solle die Arbeitsaufnahme auf keinen Fall vor dem 24.2. bekannt geben da sonst alle Leistungen direkt eingestellt werden. Demnach werde ich für April sicherlich keine Leistung mehr erhalten. Auf die Frage nach dem Überbrückungsgeld/Darlehnen meinte, sie die Bearbeitung würde ewig dauern und sie würde es nicht empfehlen....
Jetzt bin ich in der Zwickmühle, denn ich würde das gerne mit meiner Sachbearbeiterin besprechen aber befürchte sie streicht mir direkt die Leistungen wenn ich ihr von einer Arbeitsaufnahme im kommenden Monat erzähle.

isomatte  06.02.2017, 13:46
@MiladyNightfall

Der Rat mit dem 24 ist nicht verkehrt,denn um diese Zeit werden die laufenden Leistungen immer angewiesen,damit sie dann pünktlich zum Ende des Monats zur Verfügung stehen !

So hättest du dann schon mal den März überbrückt,wärst deiner Mitwirkungspflicht immer noch nachgekommen,da du deine Beschäftigungsaufnahme noch vor Beginn mitgeteilt hast.

Im Internet gibt es eine ALG - 2 Veränderungsmitteilung,die kannst du dir dann ausdrucken und dazu schreibst du dann gleich noch einen kurzen formlosen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung für den April,wenn du erst Mitte April dein Einkommen aus März bekommst.

Dann hat das Jobcenter noch einen Monat Zeit auf deinen Antrag zu reagieren.

Könntest ja die Hotline noch mal anrufen,da ist dann sicher jemand anderes in der Leitung und bittest dort um einen zeitnahen Termin zu einem persönlichen Gespräch mit deinem SB - wegen bevorstehender Beschäftigungsaufnahme,wenn du das unbedingt möchtest.

MiladyNightfall 
Fragesteller
 06.02.2017, 17:01
@isomatte

In Ordnung, so werde ich das dann machen!
Weißt du auch zufällig, ob ich jetzt für den laufenden Monat Februar nun trotz Aussicht auf Beschäftigungsaufnahme meine Bewerbungsnachweise erbringen muss? Das hatte ich heute bei der Hotline noch vergessen zu fragen.

isomatte  06.02.2017, 18:46
@MiladyNightfall

Wenn die Beschäftigungsaufnahme nicht zu 100 % feststeht,würde ich sagen ja !

Denn das Jobcenter würde dir ja z.B. auch nicht auf reinen Verdacht hin die Zusicherung zur Kostenübernahme für einen Umzug geben,sondern nur,wenn du nachweisen kannst das du da auch einen versicherungspflichtigen Job beginnen kannst.

MiladyNightfall 
Fragesteller
 06.02.2017, 23:19
@isomatte

Ich danke dir vielmals für deine kompetenten Auskünfte! Schade dass man nur einen Stern vergeben kann. :)

der bedarf für märz wird dir weiter gewährt. da du am 15.4. erst geld bekommst, wird dieser bedarf auch nicht zurückgefordert. du wirst also unter umständen auch noch im april weiter geld beziehen u. dann eine rückforderung für april erhalten. ansonsten hättest du noch immer eine lücke, da du 6 wochen bis geldeingang warten müsstest.

Überbrückungsgeld Beantragen !Sprich mit deinem SA ! Mfg.