Anspruch auf Wohnungsübernahme, wenn Mutter auszieht?

10 Antworten

Ich schlage folgende Lösung vor. Deine Mutter als Eingetragene und Unterzeichnende des Mietvertrages schreibt dem Vermieter einen netten Brief und beantragt, dich als Sohn in den Mietvertrag aufzunehmen. Soll heißen, eine Ergänzung zum bestehenden Mietvertrag aus welcher hervorgeht, dass du auch Mieter bist. Diese Ergänzung wäre dann von dem Vermieter, deiner Mutter und dir zu unterschreiben. Damit würdest du vollwertiger Mieter. Zöge dann deine Mutter im Sommer aus, bliebest du Mieter und könntest sogar (mit Zustimmung des Vermieters) deine Verlobte aufnehmen.

So einfach, wie du dir das vorstellst, ist das leider nicht. Wenn du als alleiniger Mieter die Wohnung übernehmen willst, muss der Vermieter damit erstmal einverstanden sein. Er allein entscheidet, was mit der Wohnung nach dem Auszug deiner Mutter passiert oder an wen er vermietet. Vielleicht will er dich als alleinigen Mieter nicht? Ein Anrecht auf die Wohnung hast du jedenfalls nicht. Da du aber schon so lange dort wohnst, stehen für dich die Chancen m. E. aber nicht schlecht. Da hilft nur ein Gespräch mit dem Vermieter.

Eine recht ungünstige Idee ist die Sache mit der Zweitwohnung. Theoretisch ist das natürlich machbar, aber ihr bewegt euch da auf ganz dünnem Eis. Deine Mutter wohnt dot nicht mehr, dafür zieht deine Freundin ein, das ist ein Kuddelmuddel, dass mit dem VM wohl Riesenärger bedeutet, wenn der es rausfindet.

Als erstes mit dem Vermieter sprechen ob es die Möglichkeit gibt das du und deine Freundin die Wohnung so wie sie ist zu übernehmen und einen Mietvertrag abzuschließen.Das deine Mutter die Wohnung als Zweitwohnung behält und an euch vermietet würde zum einen nachteilig bei der Einkommensteuererklärung auswirken,weil eine Zweitwohnung mit angegeben werden muß und die Mieteinnahmen da sind.Ob eventuell eine Untervermietung in betracht kommt da solltet Ihr Abstand von halten. Gruß Ralf

Du bist ja nicht der Mieter, sondern deine Mutter. Das heißt, wenn deine Mutter kündigt, ist der Vermieter frei, mit der wohnung zu machen, was er will. Ob deine Mutter die Wohnung an dich untervermieten darf, muss sie mit dem Vermieter klären.

Gibt es da irgendeine Möglichkeit?

Ohne Zustimmung des Vermieters nicht.

Grundsätzlich kannst du dort nur als Untermieter einziehen.

Das bedarf aber der Zustimmung des Vermieters. Zieht deine Mutter dauerhaft aus, wäre diese eine ungerechtfertigte Gebrauchsüberlasssung an Dritte.

Deine Mutter haftet gesamtschuldenerisch dem Vermieter gegenüber aus unverändertem Vertrg - ob sie das lenbenslang riskieren möchte?

Wie wäre es, wenn ich als ihr Sohn, der seit seiner Geburt dort wohnt und gemeldet ist, die Wohnung übernehmen möchte?

Nach Ihrem Tod könntest du das durchaus, § 563 BGB. Allerdings hätte der Vermieter gleichwohl ein außerordentliches Kündigungsrecht.