Anrechnung Berufsjahre / Tarifvertrag
Hallo zusammen,
wenn man z.B. im Einzelhandel arbeitet, bei einem Arbeitgeber der Tariflich zahlt man bzw. einen Tarifvertrag hat, wird man ja je nach Berufsjahren eingestuft. Wenn man als Aushilfe im Einzelhandel bereits gearbeitet hat, kann man sich diese Zeit / Jahre auch anrechnen lassen, oder zählen nur Teilzeit/Vollzeit Arbeit im Einzelhandel als berufsjahre?
Vielen Dank im voraus für die Info :-)
1 Antwort
Es zählen nur die Berufsjahre beim selben Arbeitgeber. Vorherige Arbeitszeiten bei anderen Arbeitgebern (auch bei vergleichbarer Tätigkeit) werden nicht angerechnet / müssen nicht angerechnet werden.
Curasanus
28.03.2015, 13:00
@Heidrun1962a
aber die gelten nicht zur "automatischen" Höhergruppierung im gegenwärtigen Betrieb.
nein, Berufsjahre kann ich auch in einem anderen Betrieb "sammeln".