Anlageverzeichnis / Abschreibung richtig ausfüllen?

2 Antworten

  1. Buchwert zu Beginn des Gewinnermittlungszeitraums?
  2. Zugänge
  3. Sonderabschreibung nach §7g Abs. 5 und 6 EStG
  4. AFA / Auflösungsbetrag
  5. Abgänge

Zu 1) Das ist der Wert, den das Fzg. am 1.1.2018 hatte. Er muss also identisch sein dem Wert zum 31.12.2017 nach gebuchter AfA 2017 (Ende des WJ 2017).

Zu 2) Wenn nichts aufgerüstet wurde, 0.

Zu 3) Ebenfalls 0, wenn keine Sonderabschreibung erfolgt.

Zu 4) Das ist die jährliche AfA, bei dir also die genannten € 2475.--

Zu 5) 0 / leer, weil du das Fzg. ja weiter nutzt (also über den 31.12.18 hinaus).

Für die Kamera gilt analog dasselbe.

TheReject 
Fragesteller
 02.04.2019, 16:25

Vielen lieben DANK!!!

  1. den Wert des Pkw am 01.01.2018 Also Anschaffungskosten abzüglich der in 2017 gebuchten Abschreibungen. Da du nicht schreibst, wann in 2017 du den Pkw gekauft hast, kann man hier den genauen Wert nicht ermitteln.
  2. Wenn du in 2018 keine weiteren Anschaffungen getätigt hast, kommt hier nichts rein bzw. der Wert von 0
  3. maximal 20% der Anschaffungskosten möglich, wenn der PKW laut Fahrtenbuch zu mindestens 90 % betrieblich genutzt wird - wenn das nicht zutrifft - 0
  4. die für 2018 in Anspruch genommene AfA - also nach deiner Berechnung 2.457
  5. Buchwerte von in 2018 entnommenen / verkauften Wirtschaftsgütern

Warum schreibst du den PKW über 4 Jahre ab? hast du ihn vielleicht gebraucht gekauft?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
TheReject 
Fragesteller
 02.04.2019, 16:24

Danke sehr :) PKW hatte ich 01/17 gebraucht gekauft :)