Anhörung Scheidung getrennt

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Du erzählst kurz und knapp, warum Du geschieden werden möchtest und seit wann ihr getrennt lebt. Vorher werden noch die ganzen Personal - und Heiratsdaten (Ausweis und Heiratsurkunde mitnehmen) festgehalten. Bei vorhandenen minderjährigen Kindern wird sich kurz über den Umgang unterhalten, wichtig: dass es hier keine Probleme gibt. Dann werden die Auskünfte zum Versorgungsausgleich besprochen - das ist alles.

Am Ende gibt es den Scheidungsausspruch.

Nachdem Dein Mann noch angehört werden muss, wird der Scheidungsausspruch wohl im schriftlichen Verfahren erfolgen, sobald die Anhörung Deines Mannes vorliegt.

diese "Anhörung" ist eigentlich ein Sühnetermin,an dem beide Parteien zugegen sein müssen.

deueddi 
Fragesteller
 17.01.2015, 18:59

ich hatte vorher schon schriftlich bescheid bekommen das stattgegeben wurde das er nicht extra her kommen muss sondern bei sich in der nähe angehört wird/wurde