Angestelter in GbR unter 450 Euro?
Hallo,
ich führe eine GbR und möchte einen Mitarbeiter anstellen, der stundenweise bezahlt werden soll.
Sind hier irgendwelche Abgaben zu berücksichtigen oder kann ich nach Berechnung seiner erbrachten Stunden sein Gehalt einfach direkt auf sein Konto überweisen?
Vielen Dank im Voraus.
3 Antworten
Du musst ihn anmelden bei der Minijobzentrale und die pauschalen Abgaben leisten.
- 2% pauschale Lohnsteuer
- 13% KV-Pauschale (es sei denn er ist privat vollversichert) und
- 15% RV-Pauschale
- ca. 1-2% Umlage und BG
Also kommen zu den 450,- € noch ca. 140,- € zusätzliche Kosten.
Ferner sollte dir klar sein, dass auch der Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, du ihn also im Krankheitsfall 6 Wochen lang bezahlen MUSST, selbst wenn er nicht arbeitet.
Auch musst du 3,7% vom Lohn einbehalten und abführen, wenn der Arbeitnehmer keinen Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht stellt.
Betriebsnummer - Sozialversicherungsnummer Mitarbeiter - Meldung bei der MiniJobZentrale - Abgaben in Höhe von 30 % (+ Umlage 1 und + Umlage 2) an die Bundesknappschaft - Aufzeichnungspflicht der Stunden - Prüfung Mindestlohn .....
viel Spaß ....
Schon einmal den Begriff Minijob gehört?
Ansonsten geringfügig Beschäftigte sind bei der Minijob-Zentrale anzumelden.