Angestellt und nebenbei selbstständig mit Mitarbeitern?
Eine Frage an alle Füchse dort draußen. Ich habe einen Angestelltenverhältnis bei dem ich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdiene und dementsprechend freiwillig in der PKV versichert bin. Nebenbei bin ich selbstständig. Da ich meiner Angestelltentätigkeit mehr Zeit widmen möchte habe ich vor einen Arbeiter in meinem Betrieb einzustellen. Der Arbeiter wird über 450€ Gehalt beziehen (danke Mindestlohn :P) und somit sozialversicherungspflichtig sein. Laut einiger Aussagen bin ich dann hauptberuflich selbstständig und mein Arbeitgeber müsste keinen Zuschuss mehr zu meiner Krankenversicherung leisten (da er zur Zeit 50% übernimmt), ist das richtig? Ich arbeite 40h / Woche, verdiene hauptsächlich im Angestelltenverhältnis und übe die Selbstständigkeit mit 10h pro Woche aus. Mit meinem Angestellten könnte ich dies auf 5h pro Woche reduzieren.
Was für Konstellationen gäbe es nicht hauptberuflich selbstständig zu werden? Beispielsweise über eine GmbH oder so?
5 Antworten
Hallo,
wenn man hauptberuflich selbständig ist, hat man nach § 257 SGB V keinen Anspruch auf einen Zuschuss vom Arbeitgeber zur Kranken- und Pflegeversicherung mehr.
Bis vor einigen Jahren war jeder Selbständige, der einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigte, hauptberuflich selbständig. Das wurde aber durch ein Gerichtsurteil geändert. Jetzt werden nur noch Arbeitszeit und Höhe der verschiedenen Einnahmequellen geprüft.
Wen kann man zu Einzelheiten befragen?
- Personalabteilung bzw. Steuerberater des Arbeitgers
- Betriebsrat
- Gewerkschaft
- eigenen Steuerberater
Wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss zahlt, auf den kein Anspruch besteht, ist die Zahlung (auch nachträglich) steuer- und beitragspflichtig.
Gruß
RHW
Du kannst normal als Einzelunternehmen eine Firma haben die nebenberuflich geführt wird. Mir wäre es nun neu das es auf einmal hauptberuflich ist wenn du ne 450€ Kraft hast. Der Großteil der investierten Stunden ist ja als Angestellter. Demnach wird der auch die sozial versicherungs Beiträge (wenn auch nur anteilig) abführen
Deinen Text verstehe ich so, dass Du überwiegend als Arbeitnehmer tätig bist. Als deine selbständige Tätigkeit so neben bei machst. Dabei ist es auch völlig unerheblich ob Du zur Unterstützung einen Arbeitnehmer einstellst.
Dies bedeutet, dass dein AG weiterhin sich an deinen Sozialversicherungsbeiträgen wie auch KV-Beiträgen beteiligen darf.
Gruß A.
Nur mal so, auch du kommst dank des MIndestlohnes über die Beitragsbemessungsgrenze.
Du bist doch selbst Arbeitnehmer oder nicht?
Willst du für unter 8,50 €/h arbeiten gehen??
denke einmal scharf darüber nach.
Solange du überwiegend deinen Lebensunterhalt aus dem Angestelltenverhältnis bestreitest ändert sich nichts.
Welche konstellationen es gibt sich hauptberuflich Selbstständig zu machen erfährst du in einem Existenzgründerkurs. Und dort erfährst du nicht nur das.
Das ist eine Frage für Deinen Steuerberater.