Angaben für studentische Hilfskraft?

2 Antworten

Nichts, sofern du keine Kinder hast und auch keinen Freibetrag extra eingetragen hast in deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen.

Hast du Kinder? Nein, dann "Strich".

Freibetrag wirst du auch nicht haben.

Wenn man z.B. hohe Werbungskosten hat, kann man sich einen Freibetrag vom Finanzamt bescheinigen lassen u. hat damit weniger Lohnsteuerabzüge. Das macht man z.B. wenn man täglich 70km zur Arbeit fahren müsste, dann hat man schon mal berechnenbare Werbungskosten und muß nicht warten bis man die Einkommensteuererklärung macht und sich Steuer "zurück holt".