An wen die Hauptforderung bezahlen?

6 Antworten

Das die Rechnungsfirma die Forderung an das Inkasso abgetreten hat dürfte hier jedem klar sein.

Mir nicht ;-) - hast du eine Abtretungserklärung erhalten oder nur Mahnungen? In der Regel wird die Inkassofirma nur mit dem Geldeintreiben beauftragt und kauft die Forderung nicht.

Nur wenn dir eine Abtretungserklärung vorliegt, musst du ans Inkasso zahlen. Dann dürfen die aber keine zusätzlichen Gebühren aufschlagen.

Wenn du - wie üblich - eine Mahnung vom Inkasso mit fetten Gebühren bekommen hast, dann solltest du an die nichts überweisen. Egal was du zahlst und draufschreibst - die würden erstmal ihre Traumgebühren abziehen und nur den Rest mit der Forderung verrechnen. Bei der nächsten Mahnung gibts dann wieder Gebühren drauf.

Zahle an den Shop und schlag 5 Euro für Zinsen und Mahngebühren drauf. Dem Inkassoladen schickst du einen Widerspruch - Forderung ist beglichen, weitere Zahlungen gibts nicht.

Nochmal für alle:

  • Inkassobüros sind Finanzdienstleister keine Organe der Rechtspflege
  • Man muss deren Gebühren nicht tragen, da diese meist über den Gebühren liegen, welche ein Rechtsanwalt verlangen würde. Dies widerspricht der Schadensminderungspflicht des Gläubigers.
  • Inkassobüros müssen bei aufgekauften Forderungen die Abtretungserklärung nach § 410 BGB beifügen, sonst dürfen sie nicht tätig werden. In diesem Fall darf das Inkassobüro auch keine Gebühren verlangen (Es kann sich nicht selbst beauftragen).
  • Eine Forderung die nur vom Inkasso eingetrieben wird, darf mit Gebühren versehen werden, diese sind aber aus o.g. Grund meist nicht erstattungspflichtig durch den Schuldner. In diesem Fall (90% aller Fälle) muss spätestens auf Verlangen die Gläubigervollmacht nach § 174 BGB im ORIGINAL vorgelegt werden.
  • Es gibt keinen Fall in dem ein Schuldner an den Gläubiger direkt gezahlt hat und daraufhin vom Inkassobüro auf Gebühren verurteilt wurde, nicht einmal geklagt wird.

Ans Inkassounternehmen, da der Gläubiger die Rechte est mal abgetreten hat. Im Regelfall kannst Du mit dem Inkassobüro sogar über ratenzahlung verhandeln, nur lass es nicht zu weiteren (sauteuren) Maßnahmen kommen, sondern behalte die Sache im Auge.

Petti3

Jorgfried  27.08.2012, 15:29

mit dem Inkassobüro sogar über ratenzahlung verhandeln

... nur wenn du Geld zum Fenster rauswerfen willst.

Du zahlst an das Inkassounternehmen. Im Normalfall ist aber in deren Brief auch eine Bankverbindung angegeben an die man überweisen soll.

Jorgfried  27.08.2012, 15:30

Ich habe noch nie so eine Abtretung gesehen - und ich habe ne ganze Menge Inkassobriefe hier rumliegen .... alles Abzocker.

Inkassoschreck  29.08.2012, 00:27

Inkasso-Firmen wollen Geld machen sehr fiel Geld aber ohne großen Aufwand, wenn die merken das du eine harte Nuss bist geben die schnell auf.
Ratenzahlungsvereinbarung –Mit einem Inkassobüro? Niiiiiiiiiiiemals!!! Und auch wenn die Forderung vom Inkasso eingekauft wurde, Immer nur an den Gläubiger zahlen, Bist dann fein raus weil die Angelegenheit ja durch die Bezahlung der Schulden erledigt ist, und die Inkasso –Menschen dürfen nur noch am Daumen lutschen . Wenn du mit Inkassobüros etwas aus machst und das auch noch schriftlich kannst du auch gleich sagen /( Wiederstand ist zwecklos ,sie werden assimiliert)

Moment

Ist der Inkassoladen der neue ForderungsINHABER oder ist lediglich der Forderungseinzug an den Inkassoladen abgetreten ?

Handelt es sich um paypal ?

rainerendres  28.08.2012, 00:32

Falls ja - dann die HF plus 10 € für die Rücklastschrift direkt auf Dein paypal konto überweisen und gut ist