Ambulante Psychotherapie, 24 Monate Krankenkasse?
Hallo, ich befand mich im Jahr 2019 Kurzeitig in Psychotherapie, was sich vielleicht um 2-3 Monate handelte und ich bin auch nicht mehr sicher, ob die Therapie überhaupt schon bei der Krankenkasse beantragt wurde. Jetzt würde ich gernen wieder eine Therapie anfangen, mein Therapeut sagt mir, dass zwischen zwei Therapien mindestens 24 Monate liegen müssen. Nun bin ich als Studentin, bei der gleichen Versicherung wie damals versichert und muss meinen Beiträge selber zahlen. Damals war ich noch über meinen Arbeitgeber versichert, hat sich der Anspruch auf Therapie damit sowieso wieder erneuert?
2 Antworten
Ich würde mich an deiner Stelle direkt mit der Krankenkasse in Verbindung setzen und um Auskunft bitten, wie die Situation sich aus deren Sicht darstellt anhand deiner konkreten Daten, die denen vorliegen.
Also ich hatte den gleichen Fall vor wenigen Wochen, da meinte die neue Psychologin zu mir, dass es sich nur nicht um die gleiche Therapieart handeln darf.., also zb wenn der erste Therapeut eine Akuttherapie gemacht hat und der zweite jetzt eine Verhaltenstherapie macht, dann wäre es wohl in Ordnung…
Am besten einfach mal direkt bei der Krankenkasse nachfragen.
Danke, ich werde morgen mal anrufen. Wenn dann wäre die Frist in einem Monat sowieso abgelaufen, hatte meine ersten Termin damals glaube ich im Juli 2019, keine Ahnung wie streng die da sind.