Alterskontrolle bei der Bahn

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Am Sonntag war das letzte mal, dass ich eine ältere Person hatte, die eine Kinderfahrkarte vorzeigte.


Erst nach dem Ausweis gefragt.


Die Antwort in etwa wie folgt:


"Oh nein, entschuldigung. Habe ich gerade nicht dabei. Auch sonst keinerlei Dokumente/Ausweise..."


Habe die Person aufgefordert in ihrer vorhandenen und sehr großen Tasche hinein zu schauen. (Vll. findet sich dort ja derartiges und damit man die Polizeianfrage umgehen kann)


Auf einmal hatte sie doch einen Ausweis, welcher angeblich nicht ihrer sei... War aber ihrer^^


Leider bzw. zu ihrem Glück hatte ich ganz am Anfang -nicht- nach ihrem Alter gefragt.

Somit konnte ich keinen -eindeutigen- Betrugsversuch feststellen...

Habe ihr das auch so gesagt, dass sie halt durch meinen Fehler profitiert.


Generell: Nach einem Ausweis (vor allem wenn man im s.g. "Zweifelalter" ist, wird man in der Regel schon gefragt.)

Falls man über 14 ist, dann sind es halt 40,-€. Bitte beachten Sie:

Falls jemand angibt, er sei noch 14 (also im Berechtigungsalter) und ist es nach Feststellung jedoch dann nicht, wird Strafanzeige wegen "Betrug" (s.g."Betrugsversuch") erstattet!


Ach ja, falls sie mir den Ausweis dort nicht vorgezeigt hätte, hätte ich wohl die Polizei zur Personalienfeststellung herbeigerufen.

Und das die Polizeibeamten dann von sich aus eine Strafanzeige erstattet hätten, ist sehr wahrscheinlich.


Ich rate generell davon ab.

Kann allerdings auch mal klappen.

Aber unfair ist es gegenüber anderen -zahlenden- Reisenden allemal !


PS: Gibt es in deinem Verbund keinerlei Vergünstigungen für Schüler oder Jugendliche ??

In welchem Verbund (Gebiet) findet denn die Reise statt? Wie häufig reisen Sie ??

Falls Sie mir genauere Infos zukommen lassen, kann ich ja mal schauen. :-)

LG, Daniel.

ab dem 14.lebensjahr geht das nicht mehr.du müssteswt zumindest einen schülerausweis haqben.also wenn du 14 bist geht es nicht mehr

<du kannst nicht beschuldigt werden, aber deine Eltern :)

trust1605  10.11.2010, 02:28

Ab wann war man in Deutschland noch mal strafmündig ???^^ PS: Die armen Eltern^^ Die können doch nichts dafür :-) Naja, vll mehr Taschengeld^^ ;-)

Ausprobieren

Es ist ganz einfach:

Wer eine Ermäßigung in Anspruch nimmt, muss im Zweifelsfall auch nachweisen können, dass er dazu berechtigt ist. Als Schüler habe ich da mit meinem Schülerausweis nie Probleme gehabt.

Als 15-Jähriger mit einem Kinderfahrschein zu fahren, würde ich dir dagegen nicht empfehlen. Es ist Betrug, auch versuchter Betrug ist strafbar, und mit 15 Jahren bist du strafmündig.