Altenpflege dienstplan Rechte

5 Antworten

Guten Tag anovski11,

Um deine Frage kurz und knapp zu beantworten: Man muss grundsätzlich nicht am 01. Januar Frei haben. Selbst wenn man Weihnachten durchgearbeitet hat und Silvester auch. Es liegt im Ernessen der Einrichtung solange die Arbeitszeitgesetze eingehalten werden. Wie schon mal hier erwähnt wurde gibt es in einigen Einrichtungen oder Pflegediensten die Regelung das, wer Weihnachten arbeitet hat über Silvester frei. Ein Gesetzlichter Anspruch besteht nicht. Womit das zusammenhängt?

Grundsätzlich gilt lt. § 9 des ArbZG (1) "Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden."

Aber! Beschäftigt werden darf wer

lt. § 10 (10) "3. in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen,"

beschäftigt ist.

Weiter gilt lt. § 11 (1) "Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben."

und § 11 (3) " Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähren ist."

Solange sich der Arbeitgeber an diese Regeln hält ist er im Recht. Aber man kann ja mit seinem Arbeitgeber sprechen damit gerade in der Zeit über den Jahreswechsel eine für alle Kollegen annehmbare Regelung innebetrieblich zusatnde kommt. Man darf aber nie vergessen das es keinen Rechtsanspruch auf innerbetribeliche Regelungen gibt. (Ausnahme Tarifvertrräge oder ähnliche)

Die Gesetze kann du im Internet aber auch bei deinem Arbeitgeber nachlesen. Das Arbeitszeitgesetz ist ein Aushangpflichtiges Gesetz und dürfte somit nicht schwer zugänglich für dich sein.

Ich hoffe die Frage ist beantwortet.

Beste Grüße Matzel23 :-)

Hallöchen, ich habe 14 Jahre ,hatte damals meine drei Kinder noch zu Hause,in einem Pflegeheim gearbeitet. Wir Schwestern haben zusammen den Plan für Weihn. u. Silv.diskotiert. Meist hatten Mütter mit Kindern(unter 14J)Weihnachten komplett frei.Silv.u. Neujahr wurde abgewchselt aber wir waren alle langjährige Mitarbeiter und da war jeder mal Silvester mit z.B. Nachtdienst dran.Ich habe freiwillig auch an Weihnachten gearbeitet und meine Kids haben gern einen Weihnachtstag mit Papa verbracht.. Energie ,Zugverkehr ,Krankenhäuser usw müssen sein auch an Feiertagen, was soll es da für Gesetze geben???

immer und immer wieder der AG gibt den Dienstplan vor.... in der Regel: wer Weihnachten dienst hat - hat sylvester - frei .... oder umgekehrt............ Gesetze dafür gibt es nicht...... so ist es ................... und nicht merh und weniger bye bye

Eyke59  20.12.2012, 10:02

Genauso kenne ich es auch....

Hallo anovski11, in jedem Altenheim wird der Dienstplan an Weihnachten immer stark diskutiert. Jeder will frei haben was natürlich nicht machbar ist.Aus meiner Erfahrung heraus melden sich auch viele Kollegen oft eine Woche vor dem Fest schon krank um ja nicht an Weihnachten arbeiten zu müssen. Das ist zwar traurig aber ich habe es sehr oft so erlebt.

Leider hat man in der Pflege keine Rechte was den Dienstplan betrifft. Die einzige Möglichkeit hast du, wenn du z.B. Weihnachten arbeitest dann hast du in der Regel an Silvester frei.

unbedingt in die Gewerkschaft eintreten um Rechte wahrzunehmen (Verdi), werden ausgleichstage für Feiertage gegeben, werden die Sollstunden korrekt berechnet. Ohne Gewerkschaft bist du verloren.

ischdem  25.12.2012, 06:06

die gewerkschaft macht nicht den dienstplan .....hinterher hst du noch größere probleme