Muss der Vermieter in einem Altbau wegen Brandschutz nachrüsten?

9 Antworten

In Österreich gibt es Richtwerte für die Schallübertragung von einer Wohnung in die andere. Ich vermute dass es sowas auch für Deutschland gibt und wenn diese Werte nicht eingehalten werden ist das ein Mangel den der Vermieter zu beheben hat.

Ansonsten wenn man alles vom Nachbarn hört hilft es selbst kleine Geräuschquelle (Zimmerbrunnen, etc.) aufzustellen. Nicht versuchen mit Schaumstoffdämmung, etc. zu arbeiten, das verschlimmert in so einem Fall nur das Problem

Wenn der Vermeiter das machen müsste .... dann würde er erstmal alle mieter kündigen .... luxussanieren und dann neu und deutlich teurer neu vermieten ..

schau einfach makl in der näheren umgebung was neu renvierte Wohnungen kosten .. die Klientel die bisher da gewohnt hat, kann sich das nämlich nicht mehr leisten ..

sei doch froh dass Du günsig wohnst, ein paar Abtriche muss man dafür eben hinnehmen ..

außerdem war die Wohnung schon so als Du eingezogen bist ...

im Übrigen git es auch in Berlin ab 2016 eine Rachmelderpflicht .. Du kanst natürlich aber auch jetzt schon auf Deine Kosten Rauchmelder anbringen ...

Wenn dieser Zustand bereits bei Anmietung bestand, hast Du keine Chance, den Vermieter zu irgendwas zu verpflichten.

Was verstehst Du unter billigen Trennwänden?

Tronje2  07.08.2015, 18:08

Tockenbauwände sind die Billigsten. MfG

notheribert 
Fragesteller
 07.08.2015, 18:13

Die Trennwände sind vom Material her so, dass man nicht einmal einen Spezialdübel darin befestigen kann, da sie quasi nur aus Putz oder ähnlichem bestehen. 

Von der Lärmschutzdicke her kann man sogar hören, wenn der Nachbar nebenan das Licht anschaltet. 

Kannst Du dir dadrunter etwas vorstellen? 

Das Ding ist, dass der Wasserpfeifen-Alkoholiker-Mieter nebenan noch nicht so lange in der Wohnung wohnt, sodass dieses Problem beim Einzug auf jeden Fall noch nicht bestand. Und soetwas merkt man ja auch nicht sofort. Gilt das von Dir gesagte dann trotzdem? 

Sonderflug  07.08.2015, 18:18
@notheribert

So urteilen zumindest immer wieder die Gerichte. Setz Dich doch mal mit dem zuständigen Amt oder einem Mieterverein in Verbindung. Vielleicht kann Dir dort jemand weiterhelfen.

Ich habe früher auch viel in der Altbausanierung gearbeitet,schon da mussten was den Brandschutz betrifft viele Vorschriften eingehalten werden,wenn Rigips verwendet wurde zur Raumtrennung mussten Brandhemmende Rigipsplatten F GFK verwendet werden,und auch andere Baumaterialien die eingesetzt wurden wie Leichtbetonsteine sind Brandhemmend.Es wurde offensichtlich am Schallschutz gespart,das bedeutet aber nicht das dadurch eine Gefahr betreffend des Brandschutzes besteht

... ich fürchte, die Wände gab es schon bei der Besichtigung und die Miete wird auch nicht Neubau Stand 2015 sein, oder? Somit Tipp: Geldbörse öffnen und einige Hundert oberdrauf legen. Dann sollte es klappen, mit den Wünschen, meine ich.