Als Minderjähriger Reise buchen, wenn man bei Reiseantritt volljährig ist?

7 Antworten

Dies wird trotzdem nur möglich sein, mit einer Einwilligung (vorherige Zustimmung) oder Genehmigung (Zustimmung im Nachhinein) der gesetzlichen Vertreter. Dabei ist es nicht entscheidend, wie alt du bei Reiseantritt sein wirst, da es hier nicht um die Reise, sondern den Abschluss eines Reisevertrags i.S.d. §651a Abs. 1 BGB.

Deine beschränkte Geschäftsfähigkeit wird dir hier zum Verhängnis.

Hol dir einfach eine Zustimmung deiner Eltern und gut ist, das macht die Sache einfacher für alle.

Ist kein Problem.Du bist ja nur eingeschränkt geschäftsfähig.Du bist weder behindert,noch sonstwie dran gehindert eine Pauschalreise zu kaufen.Das Geld darfst Du Dir nicht leihen,wenn es streng nach dem JSch.G.ginge.Auch als Minderjähriger darf man verreisen.Dann brauchst allerdings einen sog.Muttizettel.Beste Grüße

JuraErstie  07.03.2016, 17:24

Wo genau im JuSchG steht, dass sich Minderjährige kein Geld leihen dürfen?

Miramar1234  07.03.2016, 17:29
@JuraErstie

Im Rahmen der "eingeschränkten Geschäftsfähigkeit" also zwischen sieben und siebzehn Jahren sind alle Käufe statthaft,die vom Taschengeld des Jugendlichen getätigt werden.Kreditgeschäfte sind grundsätzlich untersagt.Frag mich,wo das genau steht,es ist so.)Und wenn Zweifel am Umfang des Geschäftes,Kauf etc.bestehen,so kann das Einverständnis der Erziehungsberechtigten ,das in jedem Falle heilen.

JuraErstie  07.03.2016, 17:36

Soso. Da sieht man schon, wie viel Ahnung Sie vom Recht haben. Die BEschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger finden Sie übrigens in den §§106, bzw. 107-113 BGB (Was das BGB mit dem JuSchG zu tun hat, ist mir immer noch rätselhaft.)

Im übrigen finden Sie den Leihvertrag in §598 BGB (hat übrigens auch nichts mit einem Kredit o.Ä. zu tun).

Kann man als Minderjähriger eine Reise buchen, wenn man bei Antritt der Reise bereits volljährig sein wird?

Nein, mit beschränkter Geschäfstfähigkeit n. § 106 BGB kann man den Vertrg nicht wirksam schliessen.

Bzw. falls nicht, wie sollte man dann am geschicktesten vorgehen?

Schriftliche Zustimmung der gesetzl. Vertreter (Eltern) n. § 108 BGB vorlegen oder sie zum Reisevertragsschluss mitnehmen.

G imager761

Du kannst als Minderjähriger ganz normal buchen, als wärst du nicht Minderjährig. Nur musst du eben schauen, dass du bezahlen kannst, was häufig nicht geht unter 18 (PayPal, Kreditkarte etc=) ...

Da du online meistens mit Kreditkarte bezahlen musst, wird das sicherlich schwer. An sich ginge es aber. VG