Als Kind Schwarzfahren strafe bezahlen?

4 Antworten

Wahrscheinlich nicht, da du beschränkt geschäftsfähig bist und der Vertrag mit dem Verkehrsunternehmen damit schwebend unwirksam. Daraus ergibt sich aber das erhöhte Beförderungsentgelt (keine Strafe). Widersprechen deine Eltern nun dem Vertragsschluss hat das Verkehrsunternehmen keine Grundlage auf der es dieses fordern könnte.

verreisterNutzer  27.04.2020, 07:51

Wer etwas widerrechtlich benutzt, geht keinen Vertrag ein, sondern erschleicht sich eine Leistung. Dazu muß man nicht erst geschäftsfähig sein, sondern kann ab 14. Lj dafür belangt werden. Darüber hinaus, fällt ein Beförderungsvertrag wie beim busfahren, unter das sog. Taschengeldgesetz. Ein Vertrag kommt in dem Fall rechtlich wirksam zustande.

Oponn  27.04.2020, 07:56
@verreisterNutzer
Wer etwas widerrechtlich benutzt, geht keinen Vertrag ein, sondern erschleicht sich eine Leistung. Dazu muß man nicht erst geschäftsfähig sein, sondern kann ab 14. Lj dafür belangt werden.

Dem habe ich nicht widersprochen. Das war aber auch nicht die Frage.

Darüber hinaus, fällt ein Beförderungsvertrag wie beim busfahren, unter das sog. Taschengeldgesetz.

Das ist dann in der Pauschalität vollkommener Blödsinn.

verreisterNutzer  27.04.2020, 08:01
@Oponn

Pauschal gesehen, hast Du recht, trifft aber in 99% der Fälle von Schwarzfahren zu.

DerCaveman  27.04.2020, 08:43
@verreisterNutzer
Darüber hinaus, fällt ein Beförderungsvertrag wie beim busfahren, unter das sog. Taschengeldgesetz. Ein Vertrag kommt in dem Fall rechtlich wirksam zustande.

Nur wenn der Minderjaehrige ein gueltiges Ticket hat. Von der Zustimmung der Eltern zum Schwarzfahren kann hingegen in aller Regel nicht ausgegangen werden.

Ab 14 Jahren, ja. Ab da bist du strafmündig. Andernfalls oder bei u14-Jährigen wird das Verkehrsunternehmen sich an die Eltern wenden.

Oponn  27.04.2020, 07:34

Was haben die Eltern damit zu tun? Strafmündigkeit ist für das erhöhte Beförderungsentgelt auch irrelevant.

Ma10ddin  27.04.2020, 07:37
@Oponn

Schwarzfahren ist eine Straftat, das EBE wird als Strafe erhoben dafür dann aber meist keine Strafanzeige erstattet. Bei Nichtzahlung wird dann aber gern mal nachträglich eine gestellt.

Oponn  27.04.2020, 07:44
@Ma10ddin
Schwarzfahren ist eine Straftat,

Das ist richtig.

das EBE wird als Strafe erhoben

Als Vertragsstrafe. Dafür benötigt man aber eine wirksamen Vertrag.

dann aber meist keine Strafanzeige erstattet. Bei Nichtzahlung wird dann aber gern mal nachträglich eine gestellt.

Die bei jugendliche Ersttäter zur folgenlosen Einstellung des Verfahrens führt.

Was haben jetzt die Eltern damit zu tun?

Ma10ddin  27.04.2020, 07:55
@Oponn

Insofern, dass die Verkehrsunternehmen sich dann an diese wenden. Ob diese zahlen oder nicht ist eine andere Sache. Im Zweifelsfall entscheidet das dann ein Richter (leider meist FÜR die Eltern und den Schwarzfahrer)

Oponn  27.04.2020, 07:59
@Ma10ddin
Insofern, dass die Verkehrsunternehmen sich dann an diese wenden.

Warum sollte es ohne jegliche Rechtsgrundlage?

Im Zweifelsfall entscheidet das dann ein Richter (leider meist FÜR die Eltern und den Schwarzfahrer)

Sollte so ein Fall vor Gericht kommen, wird immer für die Eltern entschieden, da es für etwas anderes gar keine Rechtsgrundlage gibt.

Ma10ddin  27.04.2020, 08:03
@Oponn

Solche Fälle kommen auch mal vor Gericht. Und doch, es kann andere Urteile geben, dass die Eltern dafür zahlen müssen. Bspw wenn das Kind ein AboTicket hat, welches die Eltern aber nicht gezahlt haben und das Kind dann erwischt wurde, wenn das Kind im Beisein der Eltern schwarz fährt, diese es also wissentlich unterstützen.

Oponn  27.04.2020, 08:14
@Ma10ddin

Welch absurde Fallkonstruktion.

Ma10ddin  27.04.2020, 08:27
@Oponn

Und gar nicht mal so selten, dass man Kinder mit gesperrten, weil nicht bezahlten, Tickets erwischt. Oder Jugenliche mit Kindertickets, oder nicht entwerteten Mehrfahrtenausweisen usw. Da gibt es nichts, was es nicht gibt. Ich hab es oft genug selbst erlebt in mehreren Jahren Arbeit im ÖPNV.

Oponn  27.04.2020, 08:36
@Ma10ddin
Und gar nicht mal so selten, dass man Kinder mit gesperrten, weil nicht bezahlten, Tickets erwischt. Oder Jugenliche mit Kindertickets, oder nicht entwerteten Mehrfahrtenausweisen usw. Da gibt es nichts, was es nicht gibt. Ich hab es oft genug selbst erlebt in mehreren Jahren Arbeit im ÖPNV.

Ja, und in all diesen Fällen, hätten die Eltern nichts damit zu tun. Sie hätte nur damit zu tun, wenn sie ihre Kinder zum Schwarzfahren aufgefordert hätten

Ma10ddin  27.04.2020, 09:07
@Oponn

Nein, wenn die Eltern das Ticket nicht zahlen und ihr Kind somit wissentlich schwarzfahren lassen, sind die Eltern (mit)schuldig. Und dann zahlen die auch das EBE bzw eine Strafe.

Oponn  27.04.2020, 09:37
@Ma10ddin

Wissentlich heißt aber, dass die Eltern wussten, dass das Kind fährt. Das ist erstmal in den von dir geschilderten Fällen nicht der Fall.

Ma10ddin  27.04.2020, 10:24
@Oponn

Natürlich.... Wenn man seinem Kind ein Ticket aushändigt das NICHT bezahlt wurde, weiß man, dass das Kind Bus fährt.... Erst Recht wenn die Eltern dabei sind.

Oponn  27.04.2020, 10:42
@Ma10ddin
Natürlich

Nö.

Wenn man seinem Kind ein Ticket aushändigt das NICHT bezahlt wurde, weiß man, dass das Kind Bus fährt

Wenn man das tut, könnte man das annehmen. Allerdings hast du diesen Fall oben gar nicht geschildert.

Erst Recht wenn die Eltern dabei sind.

Genau, das ist der Regelfall. Eltern kaufen sich selbst ein Ticket und ihrem Kind keins.

Wobei all dein abseitigen Konstrukte auch mit der Frage so gar nichts zu tu haben