Als Käufer unzufrieden mit Makler - Courtage mindern?

3 Antworten

Hat der Makler Dich von deinem Widerrufsrecht informiert? Seit Juni 2014 ist er hierzu nämlich verpflichtet.

Hat er das nicht, verlängert sich dein Widerrufsrecht auf 12 Monate, so dass Du von dem Maklervertrag zurücktreten kannst.

Wenn Du belehrt worden bist und nicht auf das Widerrufsrecht verzichtet hast, kannst Du vom Vertrag zurücktreten, wenn die 14 Tage nicht abgelaufen sind.

Ich habe mich bei einem Makler in die Verteilerliste eintragen lassen. Daraus resultierte auch eine Hausbesichtigung.

 

Allein hieraus kann sich schon ein Provisionsanspruch ergeben. Der Makler ist nicht verpflichtet, Besichtigungen durchzuführen, oder Verträge zu erstellen.

Der Provisionsanspruch ergibt sich allein aus dem Nachweis, dass er Käufer und Verkäufer zusammengeführt hat (§ 652 BGB).

schelm1  25.10.2016, 10:49

Na-na! So ganz einfach ist das nun doch wieder nicht, wenn man die

Makler- und Bauträgerverordnung

§ 11

Informationspflicht und Werbung

zu Rate zieht. Schauen Sie sich dazu mal die Kommentierungen an!

Das mit dem Widerruf klingt gut, am besten hier auch noch den Verkäufer mit ins Boot holen. Aber stell dich darauf ein dass der Makler das so erstmal nicht akzeptieren wird.


da außer dem Herstellen des Kontakts keinerlei Leistung erbracht wurde.

Gut! - Da kam dann nur noch die Rechnung des Maklers und dessen originäre Pflichten waren damit erfüllt.

Dass Ihr Anwalt da noch gerne ein wenig Honig zu Ihren Lasten aus der Sache saugen möchte, ist nur allzu verständlich - viele Anwälte sind "Hungerleider", aber für Sie tatsächlich wenig zielführend!

Leider gibt es Makler, die sich mangels beserem Können und Wollen auf den reinen Nachweis und die Rechnungsstellung beschränken; dies dürfte aber nicht für die große Masse der Makler gelten.

Solche "Spar"-Makler sind aber zum Glück weniger erfolgreich und fallen dem allgemeinen Druck in diesem Gewerbe relativ schnell zum Opfer.

Für Sie kein Trost; für den Makler keine Referenz!

Sollten Sie dem Makler jedoch einen formalen Fehler nachweisen können, z.B. die fehlende Überlassung eines Exosés mit festgelegten Mindestanforderungen vor der Beurkundung des Kaufvertrages, dann könnte auch für Sie "Morgenstimmung" aufkommen!