Als GmbH Geschäftsführer "nebenbei" bei einer anderen Firma angestellt. Geht das?
Situation:
A ist Geschäftsführer einer GmbH (keine Mitarbeiter).
A hat gerade einen großen Auftrag verloren und dadurch keine aktuellen Aufträge mehr.
Daher will er, um sich finanziell abzusichern, für 12 Monate bei einer anderen Firma arbeiten will.
Nebenbei will er seine GmbH zumindest laufen lassen.
Frage 1: Darf A Geschäftsführer sein und gleichzeitig bei einer anderen Firma angestellt werden?
Frage 2: Muss A dem neuen Arbeitgeber sagen, dass er eine GmbH hat, wenn diese keine Konkurenz Firma ist?
4 Antworten
Zu 1. Ja, nur sein Arbeitgeber kann ihm einen nebenjob untersagen, da es keinen AG gibt kann es ihm auch niemand verbieten.
Zu2. Auch der zweite Arbeitgeber muss über den anderen Arbeitsplatz informiert werden, ansonsten wäre der Arbeitsvertrag anfechtbar mindestens wegen Täuschung evtl auch noch wegen weiteren unlauteren Eigenschaften und könnte neben fristloser Kündigung darüber hinaus zu Schadensersatzforderungen führen
schonmal danke. Wie ist es da mit der Krankenversicherung? A zahlt aktuell freiwillige GK. Diese müsste er dann nicht mehr zahlen, sondern der neue Arbeitgeber?
Im Zweifel kann ich nur dazu raten Gegenüber dem neuen Arbeitgeber mit offenen Karten zu spielen. Ich habe in diesem Bereich schon zu viel erlebt. Wenn es tatsächlich keine Konkurrenzfirma ist, sollte dies ja auch unschädlich sein.
A ist Geschäftsinhaber ! Der selbst sorgt für Krankenversicherung und Altersvorsorge.
ER kann machen was er will .wenn er wo anders arbeitet ,stellt die GmbH eine Rechnung aus für seine Leistung !
So machen es normal handelnde Geschäftsleute .
Verstehen ist immer nicht leicht !
Das sind diese Schein Gmbh die pubertären Hintergund haben .
Natürlich bringt die Gmbh eine Leistung, durch die Leistung ausführende Person .
Ja und ja.
??? Die GmbH erbringt doch nicht die Leistung - der Fragesteller will sich anstellen lassen.