Als ein 18-jähriger eine 13-jährige küssen. Ist das strafbar?

15 Antworten

Als nicht erheblich sind angesehen worden: Küsse oder Umarmungen, Streicheln des Körpers (im bekleideten Zustand ohne Brust, Po, Schambereich), ein misslungener Kussversuch, flüchtige sexualbezogene Berührungen. In diesen Fällen kommt seit 10. November 2016 eine Strafbarkeit als sexuelle Belästigung in Betracht.

Ein Zungenkuss ist bei Kindern als erheblich anzusehen (Strafbarkeit als sexueller Missbrauch von Kindern), ob ein Zungenkuss bei Erwachsenen als erheblich anzusehen ist, ist umstritten.

Also ihr Spinner. Um die Sache rechtlich zu klären...

Nach § 176 Strafgesetzbuch Absatz (1), mach sich der strafbar, der direkt oder indirekt, eine "sexuelle Handlung" an einem Kind (Kind ist definiert als Mensch unter 14 Jahren) vornimmt.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html

Sexuelle Handlung wird bei Wikipedia schön definiert. Es handelt sich um eine Ableitung des § 176 StGB Absatz (4). Die Definition besagt, das solche Handungen sexueller Art sind, "die unter Einsatz des eigenen oder eines fremden Körpers verübt werden".

Ein Kuss geht von einem Körper aus, und gilt als sexuelle Handlung.

Die Wissenslücken von vielen hier sind unglaublich.

luustig  16.06.2012, 00:15

ein hoch auf wissen:-)

BiggestDaddy 
Fragesteller
 16.06.2012, 00:58
@luustig

du steht doch aber drunter im text auf wikipedia:

"Als nicht erheblich sind angesehen worden: Küsse oder Umarmungen, Streicheln des Körpers (im bekleideten Zustand ohne Brust, Po, Schambereich), ein misslungener Kussversuch, flüchtige sexualbezogene Berührungen."

also doch erlaubt?

UltraBelehrt  16.06.2012, 11:48
@BiggestDaddy

Kann den Absatz nicht finden, kannst du die Quelle angeben?

In § 176 StGB (1) steht: "Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft." Ich würde sagen zu sexuellen Handlungen zählen auch "flüchtige sexualbezogene Berührungen."

Ehestut6  16.06.2012, 12:34
@luustig

Ey,

Dein Vortrag in Ehren, aber, der Begriff " Spinner " wird vom Dir benannten Gesetzgeber als Beleidigung definiert, nur der Ordnung halber und um die Sache rechtlich zu klären! Soviel zum Thema,die Wissenslücken von vielen hier sind unglaublich! Einer der sowas behauptet nennt man im Volksjargon auch Handlampe!

UltraBelehrt  16.06.2012, 14:15
@Ehestut6

Du nennst mich Handlampe, bist aber gegen Beleidigung? Sowas nennt man in meiner Welt einen Heuchler.

Außerdem hat es überhaupt keinen Einfluss auf die Qualität meiner Antwort, wie ich meine Zielgruppe nenne.

UltraBelehrt  16.06.2012, 20:18
@BiggestDaddy

Naja, das Problem ist, dass sich dieser Artikel nicht auf Kindermissbrauch bezieht.

Ehestut6  17.06.2012, 09:55
@UltraBelehrt

Aha, jetzt bin ich nach dem Spinner noch ein Heuchler, aber Du weißt ja, wer die Schuld beim anderen sucht ist von der Wahrheit weit entfernt!

UltraBelehrt  17.06.2012, 12:22
@Ehestut6

Es gibt ja nichtmal eine Schuldfrage, trotzdem suchst du danach.

Außerde, komisch, dass du dich bei Spinner angesprochen fühlst...

auch ein kuss kann unter umständen eine sexuelle handlung sein. Aber solange es unter dem einverständniss beider war und nicht öfter vorkommt passiert schon nix

MrZeus  15.06.2012, 23:20

Nein, das ist keine Sexuelle Handlung. Verboten wird nur der Geschlechtsverkehr unter 14!

toben  15.06.2012, 23:24
@MrZeus

selbst eine berührung des Oberschenkels kann eine sexuelle handlung sein! Und ein Kuss allemale. Sexuelle Handlung bedeutet nicht direkt, dass es eine interaktion mit einem geschlechtsorgan ist.

luustig  15.06.2012, 23:46
@toben

ein kuss kann zu mehr führen.is ja bestimmt kein kuss auf die wange.für mich wäre das trotzdem kinder****.ich hätt was dagegen wenn meine tochter mit 13 nen kerl küsst der volljährig ist.

UltraBelehrt  15.06.2012, 23:50
@MrZeus

Dann ist küssen von Mitarbeiterinnen auch keine sexuelle Belästigung? Ich muss sofort los!

toben  15.06.2012, 23:52
@UltraBelehrt

Ich wil Kommentaren DHs geben :D Made my day ;)

UltraBelehrt  16.06.2012, 00:03

Nach § 176 Strafgesetzbuch Absatz (1), mach sich der strafbar, der direkt oder indirekt, eine "sexuelle Handlung" an einem Kind (Kind ist definiert als Mensch unter 14 Jahren) vornimmt.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__176.html

Sexuelle Handlung wird bei Wikipedia schön definiert. Es handelt sich um eine Ableitung des § 176 StGB Absatz (4). Die Definition besagt, das solche Handungen sexueller Art sind, "die unter Einsatz des eigenen oder eines fremden Körpers verübt werden".

Ein Kuss geht von einem Körper aus, und gilt als sexuelle Handlung.

Die Wissenslücken von vielen hier sind unglaublich.

toben  16.06.2012, 00:04
@UltraBelehrt

Danke, dass du das herrausgeschrieben hast, wofür ich zu faul war :) So ist es und nicht anders.

luustig  16.06.2012, 00:05
@UltraBelehrt

:-) und dann noch wundern un rum heulen wenn'se schwanger sinn!

Nein, einen solchen Paragraph gibt es nicht. Allerdings solltest du dir Gedanken machen wenn du 18 bist und was mit einer 13jährigen anfängst. Ist doch noch etwas jung und ihre Eltern möchte ich nicht kennenlernen müssen...

toben  15.06.2012, 23:33

Ich verweiße mal auf meine obrigen kommentare zu ihren Beiträgen MrZeus

UltraBelehrt  15.06.2012, 23:49

Es gibt auch keinen Paragraphen, der besagt, dass Küssen von 6 Jährigen nicht erlaubt ist. Heißt das, ich darf 6-Jährige küssen? Wohl kaum.

Recht scheint nicht deine Stärke zu sein.

luustig  16.06.2012, 00:10
@UltraBelehrt

MrZeus:komm lass.paragraph hin oder her,wenn man(n)es nötig hat mit 18 ein kind zu küssen ist das nix anderes wie kinder*****.und irgendwie widersprichst du dir selber :-)

Das ist Strafbar. Entweder müssen beide zwischen 14-16 sein oder zwischen 16-18 oder 18+.

MrZeus  15.06.2012, 23:22

Was hier immer Leute behaupten die keinen Tau haben. Ihr wisst aber schon was Sex ist? Küssen sicher nicht... facepalm

ufaklik11  15.06.2012, 23:23
@MrZeus

Küssen und Sex haben die gleiche Regel -> sexuelle Handlung.

toben  15.06.2012, 23:32
@MrZeus

Ich verweiße mal auf meine obrigen kommentare zu ihren Beiträgen MrZeus

ufaklik11  15.06.2012, 23:33
@toben

Keine Ahnung was du da sagst toben, aber ich habe mittlerweile es 3 mal von 3 unterschiedlichen Lehrern meiner Schule gehört.

UltraBelehrt  16.06.2012, 11:51
@ufaklik11

Deswegen sind Lehrer keine Rechtsanwälte.

toben  16.06.2012, 12:18
@ufaklik11

ufaklik11 ich bezog mich nicht auf ihre beiträge mit meinem kommentar ;)