Als Busfahrer bei Rot geblitzt was nun?

6 Antworten

Hallo,

wenn die Ampel noch keine Sekunde Rot gezeigt hat, bekommst Du kein Fahrverbot. Da Du noch kurz vor er Ampel Gelb gesehen hast, könntest Du Glück haben, daß Du mit Bußgeld und Punkt davonkommst.

Bei einem Fahrverbot hast Du eine Frist, innerhalb derer Du es antreten kannst. Im Falle eines Falles müßtest Du Dir in dieser Zeit halt Urlaub nehmen.

Herzliche Grüße,

Willy

Crack  05.03.2016, 18:11

Bei einem Fahrverbot hast Du eine Frist, innerhalb derer Du es antreten kannst.

Das sind 4 Monate ab Rechtskraft des Bußgeldbescheides.
Würde also in den Sommer fallen...

Du musst sagen, dass du nur gelb gesehen hast, und das rote nicht mehr

DudelFlanders  05.03.2016, 17:49

Und was soll das bringen? Bei Rot drüber gefahren ist er trotzdem. Völlig wurscht, was er gesehen hat und was nicht.

chazer 
Fragesteller
 05.03.2016, 17:49

Reicht das als Begründung? Ich bin wirklich verloren wenn der Führerschein weg ist da ich noch keinen festvertrag bei der Firma habe 

Laleu  05.03.2016, 17:51
@chazer

Nein. Wird leider sehr eng! Wenn die Ampel jedoch noch nicht länger als 1 Sekunde rot war, dann zahlst du lediglich 90€

Für Busfahrer gelten die gleichen Regeln wie für Autofahrer, vieleicht werden dir die Kosten von deinem Gehalt abgezogen, oder so, aber gefeuert wirst du eig. nur wenn sowas öfter passiert.

chazer 
Fragesteller
 05.03.2016, 17:52

Das einzige was mir sorgen macht ist das ich mir im Falle des Fahrverbots noch keinen Urlaub für die zeit nehmen kann.... geblitzt wurde ich heute zum ersten Mal 

Die Frage ist, wurdest du geblitzt oder ein anderer Wagen neben dir?

Ansonsten: Rotlichtverstoß! 90,00 € + Verwaltungsgebühr, 1 Punkt, kein Fahrverbot.

Grundsätzlich hast du die gleichen Folgen zu erwarten, wie jeder andere Fahrer auch.

Aber - schau mal hier:

https://www.bussgeldrechner.org/fahrverbot.html

chazer 
Fragesteller
 05.03.2016, 17:56

Vielen dank ich werde mal nach gucken 

Othetaler  05.03.2016, 18:03
@chazer

Schön weit runterscrollen.

Wichtig ist: Widerspruch einlegen und einen Anwalt einschalten. Oder auf einen verständnisvollen Chef hoffen.

Crack  05.03.2016, 18:09
@Othetaler

Wichtig ist: Widerspruch einlegen und einen Anwalt einschalten.

Dieser Rat ist nur bedingt tauglich und nicht immer die beste Lösung.

Ein Anwalt kostet Geld.
Den Tatvorwurf wird er nicht abwenden können, allenfalls das Fahrverbot. Das gelingt aber nur sehr selten, bringt dafür aber eine Erhöhung des Bußgeldes mit sich.

Othetaler  05.03.2016, 18:19
@Crack

Die Tat wird ja auch nicht bestritten. Natürlich würde das Bußgeld erhöht. Es geht ja auch um den Führerschein. Und den Job.