Als 18-jähriger ausgeben?

8 Antworten

Die Konsequenzen sehe ich eher für die Seitenbetreiber, die offensichtlich keine ausreichende Altersprüfung durchführen.

Bist du sicher, dass das dein Freund macht?

Du kennst die AGB auf der Seite? Dann wird er irgendwann erwischt, genau wie bei deinen anderen Fragen und wie das ein Richter bewertet, das liegt alleine in dessen Ermessen.

Bis jetzt hat man noch fast jeden erwischt, der versucht zu betrügen und nichts anderes ist es, wenn man sich für jemand ausgibt, der man nicht ist und wenn es nur das Alter ist, was man fälscht.

Alter schützt auch vor Strafe nicht, denn er weis ja von vornherein, was er tut.

Umweltsau  03.07.2018, 09:31

man, immer plus ich euch aus versehen

ein verstoß gegen agbs ist keine straftat, das ist nur zivilrecht, dafür gibt es keine strafen, höchstens schadensersatz

und ihnen ist kein schaden entstanden, im gegenteil, sie verdienen an ihm noch

Bitterkraut  03.07.2018, 09:39

Wer wird denn hier betrogen?

nichts

er ist minderjährig, er bekommt eh immer nur paar sozialstunden

Random24x 
Fragesteller
 03.07.2018, 09:26

Aber ist das Verhalten denn überhaupt strafbar?

Umweltsau  03.07.2018, 09:29
@Random24x

er muss alle eonkünfte bei dem finanzamt anmelden

die falschen angaben interessieren den staat nicht so, aber steuern interessieren immer

KaeteK  03.07.2018, 09:28

Ja, falsche Angaben

Dekkert  03.07.2018, 10:59
@KaeteK

Quatsch! Strafbar? Nicht mal ein Bußgeldfall. Er muss damit rechnen, dass die Sites ihn rauswerfen, vielleicht nicht mal das und sie wollen nur die Zustimmung der Eltern.

Random24x 
Fragesteller
 03.07.2018, 10:45

Also ist bei Einnahmen im steuerfreien Bereich mit keinerlei Konsequenzen zu rechnen, weil das Finanzamt davon ja nicht profitiert?

Auch wenn es steuerlich und von der Gewerbeaufsicht nicht ins Gewicht fällt .. es könnte durchaus eine Straftat sein, Urkundenfälschung bzw. wenn kein Ausweis oder Ausweisfoto gefälscht wurde, die Fälschung von Daten oder die Falschengabe der Daten ist der Urkundenfälschung gleichzusetzen.

Nachzulesen im StGB § 267 bis 270

Ich meine die Konsequenzen sind recht gering. Er würde von der Seite verbannt und es würden keine Auszahlungen mehr geleistet. Von den gegebenen Informationen her halte ich es für Unwahrscheinlich, dass die Eltern ihre Aufsichtspflichten verletzen.