alleiniges Sorgerecht nach 6 Jahren (kein Kontakt) ?

2 Antworten

das jugendamt kann dir da nicht weiter helfen. du nennst keinen grund für den entzugs des sorgerechtes der mutter. gründe wären schwere misshandlung oder schwerer missbrauch des kindes. davon sprichst du hier nicht, somit ist ein antrag vor gericht erfolglos.

Das Jugendamt kann solche Entscheidungen gar nicht treffen, natürlich musst du damit vors Familiengericht.