Alleinerziehende Studentin, Hartz 4 für Kind

3 Antworten

Wenn dein Kind mit seinem Einkommen über seinen Bedarf liegt,hat es keinen Anspruch mehr auf ALG - 2 !!! Kindergeld bekommst du 184 € + 133 € Unterhaltsvorschuss = 317 € anrechenbares Einkommen.Ich nehme jetzt mal an,das dein Kind noch unter 6 Jahren ist,dann steht ihm ein Regelsatz von 224 € zu + die hälftigen Kosten der Unterkunft und Heizung.Zieht man nun von diesem Einkommen von 317 €,den Regelsatz von 224 € ab,blieben noch 93 € für den Anteil der Kosten für Unterkunft und Heizung übrig.Wenn du nun 550 € bekommst und noch dein Kindergeld,liegst du ja über 700 € im Monat,die du für deinen Bedarf zur Verfügung hättest.Da dir aber nur 382 € Regelsatz + die hälftigen Kosten für Unterkunft und Heizung zustehen würden,wird der Überschuss den du hast,auf den Bedarf von deinem Kind angerechnet,so das kein Anspruch mehr besteht.Selbst wenn du den Mehrbedarf für allein erziehende noch vom Jobcenter bekommen würdest,das sind glaube ich zur Zeit 126 €,würdest du über euren Bedarf liegen und keinen Anspruch mehr haben.Dazu kommt noch,das du nur eine Leistung beantragen kannst,entweder Wohngeld oder ALG - 2,beides geht nicht.

Pfefferminza83 
Fragesteller
 03.09.2013, 11:02

Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort! Du hast mir damit sehr weitergeholfen!!

Wenn deine Tochter noch nicht im arbeitsfähigen Alter ist, hat sie keinen eigenen Anspruch auf AlG 2. Durch Kindergeld und Unterhaltsvorschuss hat sie ja wahrscheinlich sogar mehr, als der Grundsicherungssatz für ein Kind wäre. Höchstens anteilig Wohngeld ist denkbar. Das musst du aber bei der Wohngeldstelle stellvertretend für das Kind beantragen.

Grundsaetzlich hat Dein Kind Anspruch auf Hartz IV, auch wenn Du als Studentin keinen Anspruch mehr hast. Allerdings nur, wenn das Kind seinen Lebensunterhalt nicht selbst decken kann. Mit UV und Kindergeld und evt. Wohngeld sollte es aber wohl auf seinen Bedarfsatz plus Anteil an Miete & Heizkosten kommen und daher besteht tatsaechlich kein Anspruch auf Hartz IV. Wenn der Unterhaltsvorschuss mal auslaeuft nach 6 Jahren Leistung, sieht das wieder etwas anders aus.